Bei Postsendungen, welche eine Frist auslösen und am Wochenende zugestellt werden (sog. «Samstagzustellungen»), soll die Frist erst am folgenden Werktag zu laufen beginnen […]
Postzustellung am Wochenende (sog. «Samstagzustellung»): Fristenlauf soll im Bundesrecht erst am Montag beginnen
