Andere Rechtsnatur der Abbruchkündigung Im Gegensatz zur Sanierungs- und Umbaukündigung hat bei einer Abbruchkündigung Die Mietvertragskündigung ist nur dann missbräuchlich, wenn dem Gebäudeabbruch Konstellation Im bundesgerichtlichen Verfahren BGer 4A_576/2024 vom 29.04.2025, in welchem sich gegenüberstanden sowie ergab sich aus den Erwägungen folgendes: Damit unterliegt der Beschwerdegegner im bundesgerichtlichen Verfahren, weshalb er die Gerichtskosten zu tragen und die Beschwerdeführerin zu entschädigen hat (Art. […]
Abbruchkündigung: Keine Erfordernis eines bewilligungsfähigen Neubauprojekts