BV 9, 27, 49, 94 Abs. 1 und 127; KAG 34; FINIG 39, FusG 103 Sachverhalt Die A.________ SA (Beschwerdeführerin) übertrug die Fondsleitung eines Immobilienfonds (vertraglicher Anlagefonds nach KAG 25 ff.) an eine andere AG. Der A.________ SA gehörten unter anderem vier Grundstücke im Bezirks Greyerz (Kanton Freiburg). Die neue Fondsleitung wurde im Grundbuch als neue Grundeigentümerin eingetragen. Prozess-History […]
Immobilien-Anlagefonds: Leitungswechsel löst Handänderungsabgabe aus