Die Merkmale der herkömmlichen und verbreiteten Vorgehensweise sind:
- Projektablauf
- Abklärung der örtlichen Begebenheiten + Erstellung eines ausführungsreifen Projektes (Art .5 + Art. 100 SIA-Norm 118)
- Ausschreibung der Bauarbeiten (Art. 4, 6 – 14 SIA-Norm 118)
- Vergabe der Bauarbeiten (Art. 19 + 22 SIA-Norm 118)
- Leitung, Koordination und Überwachung der Bauwerkerstellung durch den Unternehmer (Art. 34 + 99 f. SIA-Norm 118)
- Prüfung und Genehmigung der Rechnungen (Art. 144 ff. + 154 SIA-Norm 118)
- Beizug eines Architekten und Ingenieurs für Bauleitung und andere Fachplaner als Hilfspersonen, durch den Bauherrn (OR 101), ausser der Bauherr sei fachkundig und habe genügend Zeit, die ihm durch die SIA-Norm 118 zugewiesenen Funktionen und Aufgaben wahrzunehmen
- Spezifizierung der einzelnen Leistungen bzw. Arbeitsgattungen
- durch die Nennung der BKP-Nummern (BKP = Baukostenplan)
- auf Basis der Nomenklatur der CRB (Schweizerische Zentralstelle für Baurationalisierung bzw. Centre Suisse d’études pour la Rationalisation du Bâtiment)
Abweichungsrecht des Bauherrn
- Dem Bauherrn steht es grundsätzlich frei, vom Ausschreibungs- und Vertragsmodell der SIA-Norm 118 abzuweichen
- (reduzierte, nur funktionale) Leistungsbeschreibung
- Eine Abweichung vom Ausschreibungs- und Vertragsmodell betrifft v.a. die detaillierte Leistungsbeschreibung
- Leistungsbeschreibung nur funktional, wenn der Bauherr einen Pauschal- oder Globalpreisvertrag abschliessen möchte
- Hybride Leistungsbeschreibung
- In der Praxis anzutreffen sind auch sog. Hybride Leistungsbeschriebe (Kombination von funktional-detaillierter Leistungsbeschreibung)
- Kombinationselemente
- Leistungsverzeichnis nach Art. 8 SIA-Norm 118
- Elemente der funktionalen Leistungsbeschreibung
- Der Bauherr sollte in seiner Ausschreibung darauf hinweisen, welche Leistungen nach welcher Preisart (Globalpreis, Pauschalpreis, Einheitspreis, Regie) vergütet werden sollen
- (reduzierte, nur funktionale) Leistungsbeschreibung
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