Gütliche Einigung
Zuerst sollte immer das Gespräch mit der Bank bzw. dem selbständigen Vermögensverwalter gesucht werden. Bei einer Bank haben Sie nur dann Chancen, zu einer aussergerichtlichen Lösung zu kommen, wenn Sie Ihre ganze Kundenbeziehung in die Waagschale legen.
Bevor die Verhandlungen mit der Bank aufgenommen werden, sind in einer Gesamtschau alle Verbindungen zwischen Kunde und Bank aufzulisten. Häufig lenken die Banken ein und ersetzen wenigstens einen Teil der Verluste, wenn die Gesamtschau für den Kunden positiv ausfällt.
Gesamtschau
- Alle Konti und Depots des Kunden
- Konti von Familienmitgliedern
- Ev. Geschäftskonti (neben dem Privatkonto)
- Kontokorrente, Kredite, Hypotheken
- Dauer der Geschäftsbeziehung
- Potential des Kunden (Erbschaften, berufliche Situation etc.)
Häufig ist es sinnvoll, die Verhandlungsführung an einen Anwalt zu übergeben. Dieser kann prüfen, ob ein gütliches Angebot adäquat zu den allgemeinen Prozesschancen ist.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.