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Anlegerschutz

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Checkliste: Schadensberechnung

Rechtsgebiet:
Anlegerschutz
Stichworte:
Anlegerschutz
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

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Checkliste: Schadensberechnung

1. Definition

Unfreiwillige Vermögensverminderung durch das schädigende Ereignis.

2. Differenzmethode

Schaden = Differenz zwischen gegenwärtigem Vermögensstand des geschädigten Anlegers und Vermögensstand ohne schädigendes Ereignis.

3. Erfüllungsinteresse

Schaden = Erfüllungsinteresse = Vermögensstand des Anlegers wie wenn der Anlageentscheid sorgfältig getroffen worden wäre / Ermittlung immer nur hypothetisch möglich:

  • Verluste aus pflichtwidrigen Vermögensanlagen.
  • Entgangene Gewinne aus unterlassener Vermögensanlage.

4. Vorteilsanrechnung

  • Vertrags- oder Sorgfaltspflichtverletzung kann auch Vorteile zugunsten des Klienten bewirken:
    • Abweichung vom VV-Vertrag
    • Abweichung von Kundenweisungen
    • Abweichung vom Risikoprofil
  • Vertragswidrig erzielte Vorteile sind nach den allgemeinen haftpflichtrechtlichen Grundsätzen bei der Schadensberechnung (und nicht erst bei der Schadensbemessung) anzurechnen.
  • Mehrere pflichtgemässe und mehrere pflichtwidrige Vermögensverwalter-Handlungen:
    • Vorteile aus pflichtwidrigen Anlagen sind auf Schäden aus anderen pflichtwidrigen Anlagen anzurechnen.
    • Vorteile aus pflichtgemässen Anlagen dürfen nicht als Schadensminderung herangezogen werden.
  • Innerer adäquater Zusammenhang zwischen schädigendem Ereignis und dem anzurechnenden Vorteil.
  • Zeitliche Nähe zwischen schädigendem Ereignis und dem anzurechnenden Vorteil: Vorteilsanrechnung fraglich, wenn die erzielten Gewinne
    • weit zurückliegen.
    • eine abgeschlossene Performance-Phase betreffen (Performance-Übersicht formell bereits verabschiedet).

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