- Aufklärung bei Vertragsabschluss, d.h. mit dem konkreten Verwaltungsauftrag
- Aufklärung im Einzelfall als Voraussetzung für eine rechtsgültige Genehmigung
- Aufklärung nach vertrags- und/oder sorgfaltspflichtwidrigen Bank-Dispositionen
- Ausgangslage: Bank-Dispositionen verletzen Weisungen oder Sorgfaltsregeln
- Zwei Genehmigungs-Situationen denkbar:
- Berufung der Bank auf periodisch zugestellte Konto- und Depot-Auszüge
- Bank macht geltend
- Einwendungsverzicht des Bankkunden und
- Stillschweigende, rechtswirksame Genehmigung
- Annahme nur zutreffend, wenn die Abweichung vom Vermögensverwaltungsvertrag ohne Weiteres erkennbar ist
- Berufung der Bank auf regelmässigen Kundenkontakt, in welchem Konto- und Depotauszüge ausgehändigt und besprochen wurden, verbunden mit Unterzeichnung eines Formulars mit Genehmigungsvermerk durch den Bankkunden
- Bank macht geltend
- Einwendungsverzicht des Bankkunden und
- Ausdrückliche, rechtswirksame Genehmigung
- Bank darf nicht in jedem Fall eine rechtswirksame Genehmigung annehmen
- Gesprächsinhalt?
- Ist der Kunde auf die Vertragsabweichung hingewiesen worden?
- Beweispflicht trifft die Bank!
- Besteht über das Gespräch ein Gesprächsprotokoll?
- Bank ist im Interesse der Nachweisbarkeit dokumentierungspflichtig
- Eine rechtswirksame Genehmigung ist daher nicht unbedingt zu vermuten.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.