- Aufklärung bei Vertragsabschluss, d.h. mit dem konkreten Verwaltungsauftrag
- Aufklärung im Einzelfall als Voraussetzung für eine rechtsgültige Genehmigung
- Aufklärung nach vertrags- und/oder sorgfaltspflichtwidrigen Bank-Dispositionen
- Ausgangslage: Bank-Dispositionen verletzen Weisungen oder Sorgfaltsregeln
- Zwei Genehmigungs-Situationen denkbar:
- Berufung der Bank auf periodisch zugestellte Konto- und Depot-Auszüge
- Bank macht geltend
- Einwendungsverzicht des Bankkunden und
- Stillschweigende, rechtswirksame Genehmigung
- Annahme nur zutreffend, wenn die Abweichung vom Vermögensverwaltungsvertrag ohne Weiteres erkennbar ist
- Berufung der Bank auf regelmässigen Kundenkontakt, in welchem Konto- und Depotauszüge ausgehändigt und besprochen wurden, verbunden mit Unterzeichnung eines Formulars mit Genehmigungsvermerk durch den Bankkunden
- Bank macht geltend
- Einwendungsverzicht des Bankkunden und
- Ausdrückliche, rechtswirksame Genehmigung
- Bank darf nicht in jedem Fall eine rechtswirksame Genehmigung annehmen
- Gesprächsinhalt?
- Ist der Kunde auf die Vertragsabweichung hingewiesen worden?
- Beweispflicht trifft die Bank!
- Besteht über das Gespräch ein Gesprächsprotokoll?
- Bank ist im Interesse der Nachweisbarkeit dokumentierungspflichtig
- Eine rechtswirksame Genehmigung ist daher nicht unbedingt zu vermuten.
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