Die Selbstregulierung hat in der Finanzbranche eine grosse Bedeutung. Berufsverbände können flexibler und schneller auf die sich rasch verändernde Welt der Finanzdienstleistungen reagieren. Zudem kenne sie den Markt und ihre Kunden besser. Im System der Selbstregulierung verzichtet der Gesetzgeber auf eine detaillierte staatliche Regelung zugunsten der Selbstregulierung durch private Organisationen (sog. Regelungsdualität).
Mindeststandards
Akte der Selbstregulierung können durch die Finma (= Eidg. Finanzmarktaufssicht) als Mindeststandards anerkannt werden; sie sind damit durchsetzbar. Darüber hinaus sind solche Verhaltensregeln als Schutznorm im Rahmen der Deliktshaftung, als Massstab für die Beurteilung der geschuldeten Sorgfalt sowie allgemein zur Konkretisierung von gesetzlichen Pflichten (z.B. Art. 11 BEHG) relevant.
Reputationssorge
Jedoch: In der Schweiz besteht weder ein eigentliches Finanzdienstleistungs-Zentrum, welches Investionsmöglichkeiten auf ihre Seriosität prüft, noch anerkannte Ausbildungsmöglichkeiten für Kapitalanleger.
Selbstregulierungs-Normen
Einige der wichtigsten Selbstregulierungs-Normen sind:
- Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung: Standesregeln (verbindlich) und Empfehlungen;
- Richtlinien der Swiss Funds Association (SFA);
- Verhaltensrichtlinien diverser Selbstregulierungsorganisationen wie des Vereins zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen (VQF), des Verbandes schweiz. Vermögensverwalter (VSV) oder des Schweizerische Treuhänderverbandes (STV).
Praxis der Finma
Neben den bereits genannten Grundlagen ist die Praxis der Finma in Form von Mitteilungen von grosser Wichtigkeit.