LAWINFO

Anlegerschutz

QR Code

Selbstregulierung

Rechtsgebiet:
Anlegerschutz
Stichworte:
Anlegerschutz
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Selbstregulierung hat in der Finanzbranche eine grosse Bedeutung. Berufsverbände können flexibler und schneller auf die sich rasch verändernde Welt der Finanzdienstleistungen reagieren. Zudem kenne sie den Markt und ihre Kunden besser. Im System der Selbstregulierung verzichtet der Gesetzgeber auf eine detaillierte staatliche Regelung zugunsten der Selbstregulierung durch private Organisationen (sog. Regelungsdualität).

Mindeststandards

Akte der Selbstregulierung können durch die Finma (= Eidg. Finanzmarktaufssicht) als Mindeststandards anerkannt werden; sie sind damit durchsetzbar. Darüber hinaus sind solche Verhaltensregeln als Schutznorm im Rahmen der Deliktshaftung, als Massstab für die Beurteilung der geschuldeten Sorgfalt sowie allgemein zur Konkretisierung von gesetzlichen Pflichten (z.B. Art. 11 BEHG) relevant.

Reputationssorge

Jedoch: In der Schweiz besteht weder ein eigentliches Finanzdienstleistungs-Zentrum, welches Investionsmöglichkeiten auf ihre Seriosität prüft, noch anerkannte Ausbildungsmöglichkeiten für Kapitalanleger.

Selbstregulierungs-Normen

Einige der wichtigsten Selbstregulierungs-Normen sind:

Praxis der Finma

Neben den bereits genannten Grundlagen ist die Praxis der Finma in Form von Mitteilungen von grosser Wichtigkeit.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.