Erkundigen Sie sich über die Person des Beraters
- Verlangen Sie Referenzen
- Lassen Sie sich nicht durch Herzeigedepots blenden
- Fordern Sie Vorlage eines Handelsregister-Auszugs und erkundigen Sie sich bei der Revisionsstelle nach dem Vorliegen der EBK-Bewilligung und er Solvenz / rechtsgenügenden Organisation (notieren!).
Informationen an Ihren Berater über
- Ihre Ziele
- Ihre Erfahrenheit oder Unerfahrenheit in Anlageangelegenheiten
- den Umfang Ihres Vermögens und/oder ob sie Anlagemittel fremdfinanziert sind
Der Berater kann Ihnen nur mit diesem Wissenstand die adäquate Anlage empfehlen.
Der Berater muss die wichtigsten Anlageprinzipien beachten:
- Grad der Erfahrenheit des Kunden
- Erstellung eines Anlagekonzepts
- Sicherheit (angemessene Risikoverteilung ( [Diversifikation bezüglich Portfolio-Positionen, nach Anlagearten sowie geografisch] und Substanzerhaltung)
- Rentabilität (keine überhohe Rendite mit Risiken, aber kein blosses Zuführen auf einen Kontokorrent [Investitionszwang])
- Liquidität (Erwerb leicht handelbarer Anlagewert)
- Aufklärungspflicht bei kreditierter Vermögensanlage / schonende Verwertung
Reduzieren Sie die Vertrauensrisiken:
- Transferieren Sie das Geld an eine Bank Ihrer Wahl und lassen Sie das Konto auf Ihren Namen eröffnen [so bleiben Sie gegenüber der Bank anspruchsberechtigt / die Mittel bleiben in Ihrem Rechtskreis].
- Erteilen Sie nur eine «beschränkte Verwaltungsvollmacht» zum Depot [Der Anbieter kann nur Wertschriften kaufen und verkaufen, jedoch kein Geld abheben].
- Achten Sie auf eine «schnelle Ausstiegsmöglichkeit» [zur Schadensbegrenzung bei Geldbedarf, Streit mit dem Anlageberater etc.].
Sämtliche Unterlagen (Rechenschaftsablage [Depotauszüge/Performance-Reports] ) müssen dem Kunden zur Verfügung gestellt werden:
- rechtzeitig
- vollständig
- wahrheitsgemäss.
Diese Unterlagen dienen auch der Kontrolle der Einhaltung der vereinbarten Anlagepolitik.
Achtung:
- Rügen Sie innert üblicherweise 4 Wochen weisungswidrige Transaktionen nicht, so gelten diese als konkludent genehmigt.
- Auch banklagernde Korrespondenz löst die Zugangs- und Genehmigungsfiktion aus.
Bestimmen Sie die ausführende Börse und arbeiten Sie insbesondere bei den Kaufsgeschäften – soweit möglich – mit Limiten und für Folgegeschäfte mit limitierten ordres liées; so stellen Sie eine bessere Gewinnspanne her und es reduziert sich das Verlustrisiko.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.