Hände weg…
- bei unaufgeforderten Anlageangeboten!
- wenn der Anbieter an exotischen Auslandadressen domiziliert ist!
- bei Renditeversprechen in zweistelliger Höhe!
- bei überaus günstigen Honoraren und Courtagen!
- wenn Sie der Anbieter mit der angeblichen Exklusivität des Angebotes lockt!
- bei Schneeballsystemen
(die Neuanleger bezahlen die Renditen der Altkunden)!
- wenn der Anbieter Mühe bekundet, sein Angebot zu erklären!
- wenn Sie der Anbieter unter Zeitdruck setzt (befristetes Angebot)!
- wenn das Geld ins Ausland zu überweisen ist!
- wenn der Anbieter keine Produkte-Dokumentation senden kann!
Lassen Sie sich nicht von der Gier leiten!
Je aktiver die Akquisition des Anbieters, desto schlechter ist in der Regel sein Produkt und seine Leistung. Geschickte Betrüger schütten auf ein erstes Anlagegeschäft mit geringem «Einsatz» beachtliche Gewinne aus, um ein Folgegeschäft mit wesentlich höherer Anlagesumme zu realisieren.
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.