- Rubrum der Vertragsparteien (Auftraggeber [Anleger] und Auftragnehmer [Anlageberater])
- Formulierung des Anlagezieles
- Depotstruktur (siehe Diversifikation vorn)
- vom Auftragnehmer einzuhaltende Richtlinien
- Negativumschreibung (ausgenommene Anlagearten, Länder, Währungen und Branchen)
- Maximalengagement (nach Anlagearten, Länder, Währungen und Branchen)
- Mindestanforderungen (nach Qualität und Handelbarkeit)
- Direktorder des Auftraggebers
- Rückzüge des Auftraggebers
- Rechnungslegungstermine, Referenzwährung und Performance-Reports
- Korrespondenz-Regelung
- Honorare und Barauslagen-Ersatz
- Erfüllungsort
- anwendbares Recht
- Gerichtsstand
Zur Frage Vertrag oder unverbindliche Auskunftserteilung: Schweizerisches Bundesgericht
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