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Anlegerschutz

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Prozessführung bei sorgfaltswidriger Vermögensverwaltung

Rechtsgebiet:
Anlegerschutz
Stichworte:
Anlegerschutz
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Will der geschädigte Anleger eine sorgfaltswidrige Vermögensverwaltung geltend machen, hat er folgendes zu beachten:

  • Der Vermögensverwalter trägt die Beweislast für die von ihm behauptete korrekte Vertragserfüllung.
    • Der Nachweis der korrekten Mandatserfüllung wird nur bei sauberer Dokumentierung gelingen.
      • Vorlagemöglichkeit Vermögensverwaltungsvertrag
      • Vorlage Klientenweisungen
      • Vorlage des Protokolls aus den Klientenkontakten
      • Vorlage der Kopien der Rechenschaftsberichte und Nachweis des Klientenempfangs
  • Ist die Vertragsverletzung gewiss, ist beim prozessualen Behaupten und Substantiieren folgenden Punkten besonders Rechnung zu tragen:
    • Beizug eines Experten
      • Hinterfragung aller Abläufe auf Sorgfaltsfehler
      • Qualitätsbeurteilung durch den Experten
    • Sachverhaltsaufbereitung
      • Abläufe der Käufe und Verkäufe
      • Ermittlung der erfolgten Vermögensverwaltungsmassnahmen
      • auf der Zeitachse
      • mit ex post-Betrachtung
      • Substantiierte Kritik an den Vermögensverwalter-Handlungen oder –Unterlassungen
      • Anrufung eines Gerichtsexperten
    • Schädigende Handlungen bzw. Unterlassungen
    • Schaden

Achtung

Der Vermögensverwalter haftet nicht für die Folgen eines negativen Börsenverlaufs.

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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