LAWINFO

Arbeitsrecht

QR Code

Änderungskündigung

Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
Arbeitsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Änderungskündigung ist im Gesetz nicht geregelt, sie ist jedoch zulässig.

Der Arbeitgeber:

  • kündigt dem Arbeitnehmer unter Einhaltung der Kündigungsfrist und bietet ihm einen neuen Vertrag zu anderen Konditionen an
  • bietet dem Arbeitnehmer einen neuen Arbeitsvertrag zu geänderten Konditionen an:
    • stimmt der Arbeitnehmer zu, ersetzt der neue Vertrag den alten Vertrag
    • stimmt der Arbeitnehmer nicht zu, gilt der bisherige Vertrag weiter; der Arbeitgeber kann jedoch den alten Arbeitsvertrag kündigen

In beiden Fällen wird der alte Arbeitsvertrag beendet. Lehnt der Arbeitnehmer den neuen Vertrag ab, ist das Arbeitsverhältnis beendet.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.