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Arbeitsrecht

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Änderungskündigung

Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
Arbeitsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Änderungskündigung ist im Gesetz nicht geregelt, sie ist jedoch zulässig.

Der Arbeitgeber:

  • kündigt dem Arbeitnehmer unter Einhaltung der Kündigungsfrist und bietet ihm einen neuen Vertrag zu anderen Konditionen an
  • bietet dem Arbeitnehmer einen neuen Arbeitsvertrag zu geänderten Konditionen an:
    • stimmt der Arbeitnehmer zu, ersetzt der neue Vertrag den alten Vertrag
    • stimmt der Arbeitnehmer nicht zu, gilt der bisherige Vertrag weiter; der Arbeitgeber kann jedoch den alten Arbeitsvertrag kündigen

In beiden Fällen wird der alte Arbeitsvertrag beendet. Lehnt der Arbeitnehmer den neuen Vertrag ab, ist das Arbeitsverhältnis beendet.

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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