Begriff
Der Heuervertrag ist der arbeitsrechtliche Vertrag für Seeleute aller Nationen, die auf Schweizer Seeschiffen unter Schweizer Flagge für einen Reeder Dienst tun.
Da Heuerverträge schnell geschlossen und leicht gelöst wurden, sprach der Volksmund schnell einmal von „heuern und feuern“ (zu Englisch: „hire and fire“).
Rechtliche Grundlagen
- BG vom 23.09.1953 über die Seeschifffahrt unter der Schweizer Flagge (Schifffahrtsgesetz [SSG]; SR 747.30)
- OR 68 – 81 und 162 (Heuervertrag)
- Seeschifffahrtsverordnung vom 20.11.1956 (SR 747.301)
Besonderheiten des Heuervertrages
Die Regeln des Heuervertrages weisen im Verhältnis zu den allgemeinen arbeitsvertraglichen Bestimmungen in folgenden Themen Besonderheiten auf:
- Vertragsabschluss
- Form
- Vertragsinhalt
- Wirkungsbeginn
- Pflichten der Schiffsbesatzung
- Lohn
- Betriebsübernahme
- Beendigung
- a.o. Vertragsverlängerung
- Arbeitnehmertod
- Arbeitszeugnis
- Streitbeilegungs- und Schiedsverfahren
Weiterführende Informationen zum Heuervertrag
Hier finden Sie detaillierte Informationen zum Arbeitsvertrag für Seeleute an Bord eines Schweizer Seeschiffes
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