LAWINFO

Arbeitsrecht

QR Code

Mobile Arbeit

Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
Arbeitsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Definition

Bei mobilen Arbeitsformen leisten die Arbeitnehmer ihre Arbeit ausserhalb ihres gewöhnlichen Arbeitsplatzes. Die Arbeit wird bspw. unterwegs, beim Kunden, auf Geschäftsreisen im Hotel, an anderen Niederlassungen des Arbeitgebers oder in Co-Working Spaces geleistet (Mobile Office). Zur mobilen Arbeit gehört auch die Arbeit zu Hause (Home Office). Bei beiden Formen wird die Arbeit vom Arbeitnehmer selbständig erledigt. Typische Fälle mobiler Arbeit sind Aussendienstmitarbeitende und Arbeitnehmer auf Geschäftsreise, welche einen Teil ihrer Arbeit im Betrieb, unterwegs (im Auto, im Zug, im Flughafen, im Flugzeug), bei Kunden oder Vertragspartnern (Lieferanten etc.) und zu Hause erledigen.

Motivation

Motivation des Arbeitgebers für mobile Arbeitsformen sind Kosteneinsparungen und Effizienz- und Attraktivitätssteigerungen durch zufriedene Mitarbeitende. Motivation der Mitarbeitenden ist eine Verbesserung ihrer Work-Life-Balance (mehr Zeit für die Familie etc.).

Arbeitgeber:

  • Der Arbeitgeber muss weniger Arbeitsplätze und damit Büroflächen zur Verfügung halten (Kosteneinsparung).
  • Die Arbeitskraft der Arbeitnehmer kann auch in Situationen genutzt werden, in welchen sie eigentlich nicht zur Verfügung steht (Kinderbetreuung, Pflege Kinder oder naher Angehöriger).Arbeitsausfälle reduzieren sich.
  • Die Mobile Arbeit kann die Attraktivität als Arbeitgeber und auch die Motivation der Arbeitnehmer
  • Mobile Arbeit erfordert ein hohes Mass an Vertrauen gegenüber dem Arbeitnehmer.

Arbeitnehmer:

  • Der Arbeitnehmer kann Beruf und Familiebesser
  • Er kann seine Zeit frei(er) einteilen.
  • Für den Arbeitnehmer entfällt der Arbeitsweg (Zeit- und ggf. Kostenersparnis, Lebensqualität).
  • Der Arbeitnehmer trägt eine höhere Eigenverantwortung und ist dadurch motivierter.
  • Er verfügt über die Möglichkeit, ungestört zu arbeiten.

Anforderungen

Aufgaben

Die Aufgaben des Arbeitnehmers müssen sich für mobile Arbeit eignen. Geeignet sind Aufgaben mit klaren Zeit- und Zielvorgaben und / oder welche eine längere konzentrierte Arbeit erfordern und mit Computer und ggf. Telefon ausgeführt werden können. Ist eine physische Präsenz des Arbeitnehmers im Betrieb erforderlich (Interaktion und Zusammenarbeit mit anderen Mitarbeitenden), eignen sich die Aufgaben nicht. Sind für die Aufgabe umfangreiche physische (resp. elektronisch nicht verfügbare) Arbeitsunterlagen erforderlich, eignet sie sich nicht. Die Arbeitsresultate müssen kontrollierbar sein.

Führung

Der Vorgesetzte muss sich für mobile Arbeit seiner Untergebenen eignen. Erforderlich ist ein Führungsstil, bei welchem die Arbeitsleistung primär am Ergebnis der Arbeit bemessen wird. Die Führungskraft muss zur ziel- und ergebnisorientierten Führung fähig sein (Projektmanagement) und ein gutes Vertrauensverhältnis zum Mitarbeitenden haben. Hinsichtlich der Erreichbarkeit des Arbeitnehmers muss eine klare Regelung getroffen werden. In der Praxis bewährt haben sich regelmässige Sitzungen (bspw. wöchentlich) zur Koordination und Überwachung der Arbeit.

Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmer muss sich für mobile Arbeit eignen. Er muss in hohem Mass eigenständig und ergebnisorientiert arbeiten können und hinsichtlich der Terminplanung flexibel sein. Erforderlich sind auch gute Kenntnisse der Software (Office, Verbindung zum Betrieb etc.). Vom Arbeitnehmer wird Flexibilität hinsichtlich der Arbeitszeit und Koordination von Arbeitsaufträgen erwartet. Der Arbeitnehmer muss Termine und Absprachen zuverlässig einhalten und vertrauenswürdig und loyal sein.

Arbeitsplatz und Ergonomie

Der Arbeitsplatz resp. die Arbeitsplätze des Arbeitnehmers müssen sich für mobile Arbeit eignen. Die Arbeitsplätze sollten so eingerichtet sein, dass der Arbeitnehmer möglichst ungestört seiner Arbeit nachgehen kann. Auf die Ergonomie ist im Hinblick auf die Gesundheit des Arbeitnehmers Wert zu legen.

Rechtliches

Mobile Arbeit wird idealerweise im Arbeitsvertrag oder in einem Reglement zum Arbeitsvertrag geregelt. Im Arbeitsvertrag sollte die Möglichkeit mobiler Arbeit zumindest dem Grundsatz nach Eingang finden. Ergänzt werden Regelungen im Arbeitsvertrag und in Reglementen durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers. Zu regeln sind insbesondere der Arbeitsort, die Erreichbarkeit des Arbeitnehmers, die Arbeitszeiten und die Zeiterfassung. Die Tragung der Kosten der mobilen Arbeit (Internet-Zugang, Telefon/Mobiltelefon, Einrichtung eines Arbeitsplatzes etc.) sind ebenfalls zu regeln. Besonders zu beachten ist die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen und die IT-Sicherheit (Datendiebstahl, Datenverlust etc.).

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.