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Arbeitszeugnis

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Rechtsgebiet:
Arbeitszeugnis
Stichworte:
Arbeitszeugnis
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Arbeitszeugnisse und Arbeitsbestätigungen früherer Arbeitgeber befinden sich in den Personalakten der Mitarbeiter und sind aus bestimmten Anlässen einzusehen:

  • Bewerbungsverfahren mit anschliessender Anstellung / Personaldossier
    • Bei der Anstellung von Bewerbern werden die Bewerbungsunterlagen samt der Zeugnisse und Bestätigungen früherer Arbeitgeber in die Personalakte des Mitarbeiters abgelegt
    • Im Rahmen des Arbeitsverhältnisses wird das Personaldossier mit allerlei Unterlagen des Arbeitnehmers ergänzt, wie:
      • Qualifikationen / Leistungsbeurteilungen
      • Gehaltskorrespondenz
      • Absenz-Mitteilungen und Arztzeugnisse
      • Verwarnungen
      • Arbeitszwischenzeugnis
    • Diese Unterlagen bilden eine Datensammlung im Sinne von DSG 3
    • Bei Umstrukturierungen (Fusion, Spaltung, etc.) und Unternehmensliquidationen werden die Personaldossiers, auch im Arbeitnehmerinteresse, relevant und konsultiert
  • Betriebsübergänge
    • Der Übernehmer des Betriebs hat einen Auskunftsanspruch über die Mitarbeiterverhältnisse informiert zu sein
      • zB Due Diligence
      • zB Qualifikation leitender Angestellter
  • Personalaktenvernichtung
    • Verlangte der Arbeitnehmer gestützt auf DSG 15 Abs. 1, dass seine Personalakten zu vernichten seien, so entfällt nach Treu und Glauben auch die Nachforschungspflicht (vgl. STREIFF ULLIN / VON KAENEL ADRIAN / RUDOLPH ROGER, a.a.O., N 2 zu OR 330a

Literatur

  • STREIFF ULLIN / VON KAENEL ADRIAN / RUDOLPH ROGER, Praxiskommentar zu Art. 319 – 362 OR, 7., vollständig überarbeitete und stark erweiterte Auflage, Zürich 2012
  • BAUMANN ROBERT. Die Übertragung von Arbeitnehmerdaten bei Betriebsübergängen, in: AJP 2004, 644
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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