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Aussonderung

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Klagearten

Rechtsgebiet:
Aussonderung
Stichworte:
Aussonderung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei der Aussonderungsklage ist zu differenzieren in:

  • Vindikation (ZGB 641 Abs. 2, erster Halbsatz)
    • Prozessgegenstand
      • Mit der Vindikationsklage wird der Anspruch auf Übertragung des unmittelbaren Besitzes an der strittigen Sache auf den Eigentümer, d.h. auf den Eigentumsansprecher, veranlasst
    • Anspruch
      • Geltendmachung des Vindikationsanspruch bezüglich mobiler Ansprüche
        • Bewegliche Sachen
        • Forderungen und sonstige Ansprüche
    • Beweisrisiko
      • Die Beweislast trägt der klagende Drittansprecher
    • Prozessrisiko
      • Kosten- und Entschädigungsfolgen im Unterliegensfall (zG Gericht und Gegenpartei)
  • Grundbuchberichtigungsklage (ZGB 975)
    • Prozessgegenstand
      • Mit der Grundbuchberichtigungsklage wird einerseits die Klage des nicht im Grundbuch eingetragenen Eigentümers (Drittansprecher) gegen den im Grundbuch eingetragene Besitzerin (Konkursmasse) und andererseits auf Herausgabe der Sache selbst angehoben
    • Anspruch
      • Dem beweisbelasteten Drittansprecher als Kläger obliegt es, die der beklagten Konkursmasse nach ZGB 937 zustehende Vermutung des Rechtes aus dem Grundbucheintrag zu zerstören, indem er die Unrichtigkeit des Grundbucheintrages nachweist.
    • Beweisrisiko
      • Die Beweislast trägt der klagende Drittansprecher
    • Prozessrisiko
      • Kosten- und Entschädigungsfolgen im Unterliegensfall (zG Gericht und Gegenpartei)

Literatur

  • RUSSENBERGER MARC, BSK SchKG, Band 2, Basel 2010, N 52 f. zu SchKG 242
  • BÜRGI URS, KUKO-SchKG, Basel 2014, N 17 zu SchKG 242
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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