LAWINFO

Aussonderung

QR Code

Klagearten

Rechtsgebiet:
Aussonderung
Stichworte:
Aussonderung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei der Aussonderungsklage ist zu differenzieren in:

  • Vindikation (ZGB 641 Abs. 2, erster Halbsatz)
    • Prozessgegenstand
      • Mit der Vindikationsklage wird der Anspruch auf Übertragung des unmittelbaren Besitzes an der strittigen Sache auf den Eigentümer, d.h. auf den Eigentumsansprecher, veranlasst
    • Anspruch
      • Geltendmachung des Vindikationsanspruch bezüglich mobiler Ansprüche
        • Bewegliche Sachen
        • Forderungen und sonstige Ansprüche
    • Beweisrisiko
      • Die Beweislast trägt der klagende Drittansprecher
    • Prozessrisiko
      • Kosten- und Entschädigungsfolgen im Unterliegensfall (zG Gericht und Gegenpartei)
  • Grundbuchberichtigungsklage (ZGB 975)
    • Prozessgegenstand
      • Mit der Grundbuchberichtigungsklage wird einerseits die Klage des nicht im Grundbuch eingetragenen Eigentümers (Drittansprecher) gegen den im Grundbuch eingetragene Besitzerin (Konkursmasse) und andererseits auf Herausgabe der Sache selbst angehoben
    • Anspruch
      • Dem beweisbelasteten Drittansprecher als Kläger obliegt es, die der beklagten Konkursmasse nach ZGB 937 zustehende Vermutung des Rechtes aus dem Grundbucheintrag zu zerstören, indem er die Unrichtigkeit des Grundbucheintrages nachweist.
    • Beweisrisiko
      • Die Beweislast trägt der klagende Drittansprecher
    • Prozessrisiko
      • Kosten- und Entschädigungsfolgen im Unterliegensfall (zG Gericht und Gegenpartei)

Literatur

  • RUSSENBERGER MARC, BSK SchKG, Band 2, Basel 2010, N 52 f. zu SchKG 242
  • BÜRGI URS, KUKO-SchKG, Basel 2014, N 17 zu SchKG 242

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.