Einleitung
Die Baureife gilt als Voraussetzung für die Überbauung eines Grundstückes. Die Baureife ist gegeben, wenn das Grundstück erschlossen, tatsächlich und rechtlich überbaubar und in der baurechtlichen Grundordnung (Nutzungsplan) verzeichnet ist. Bauland setzt mithin voraus:
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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