Damit die Parzelle bzw. das Grundstück als Bauland qualifiziert werden kann, wird das Vorhandensein einer rechtsgenügenden Erschliessung vorausgesetzt.
Einleitung
Eine ausreichende Erschliessung ist Grundvoraussetzung der Überbaubarkeit des Baulandgrundstücks (Baureife). Unter Erschliessung wird das Vorhandensein der für die Grundstücksnutzung notwendigen Infrastrukturen verstanden:
- notwendige bzw. zwingende Feinerschliessung
- Zufahrtsstrasse (Feinerschliessung)
- Groberschliessung kommunenseits wird vorausgesetzt
- Strassen (Hauptstrassen, Quartierstrassen etc.)
- öV
- Groberschliessung kommunenseits wird vorausgesetzt
- Versorgungsleitungen
- Wasser
- Strom (Elektrizität)
- Gas
- Entsorgungsleitungen
- Abwasser (Kanalisation)
- Zufahrtsstrasse (Feinerschliessung)
- fakultative Feinerschliessung
- Television
- Zweckbezogene Sonderinfrastrukturen
- etc.
Zur Erläuterung der Erschliessung sind folgende Ausführungen zu beachten:
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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