Einleitung
Die spätere Überbaubarkeit steht und fällt mit allf. öffentlich-rechtliche Überbauungsbeschränkungen:
Fehlende Transparenz und noch fehlendes Register
Im Gegensatz zu den zivil-rechtlichen Überbauungsbeschränkungen / Nutzungsbeschränkungen, wo eine Einsichtnahme ins Grundbuch und ggf. ins Servitutenprotokoll bzw. in den Rechtsgrundausweis Klarheit schafft, fehlt die Transparenz bei den öffentlich-rechtlichen Überbauungsbeschränkungen:
Planungs-, Bau- und Umweltrecht
- Nachforschungsobliegenheit
- Früher musste mühsam bei Kanton und Gemeinde der Plansituation bei Kanton und Gemeinde nachgegangen werden
- Transparenz durch Internet
- Heute sind die meisten Bau- und Zonenpläne sowie Bedingungen via Internet abrufbar
Öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen
- Erlass durch individuelle Verfügung
- Grundsätzliche werden öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen durch Verfügungen (Unterschutzstellung, Baubewilligung mit (Beseitigungs-)Revers etc. erlassen
- Nachforschungsobliegenheit
- Derzeit müssen öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen im Rahmen von Behördenauskünften zusammengesucht werden, sofern und soweit sie behördenseits nicht im Grundbuch angemerkt wurden
- Geplante Transparenz
- Es ist die Begründung eines Katasters über die öffentlich-rechtlichen Eigentumbeschränkungen (OeREBKataster) geplant
- Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen
Belasteter Standort
- Kataster der belasteten Standorte (KbS)
- Der „Kataster der belasteten Standorte“ (KbS) schafft insofern Transparenz, als das Verzeichnetsein eines Grundstücks das Bestehen eines Umweltproblems ausweist
- Ablagerungsstandorte
- Betriebsstandorte
- Unfallstandorte
- Der „Kataster der belasteten Standorte“ (KbS) schafft insofern Transparenz, als das Verzeichnetsein eines Grundstücks das Bestehen eines Umweltproblems ausweist
- Informationsumfang
- Der „Kataster der belasteten Standorte“ (KbS) gibt Auskunft über
- belasteten Standort ohne schädliche oder lästige Auswirkungen auf die Umwelt
- belasteten Standort mit zu erwartenden schädlichen Einwirkungen und Untersuchungspflicht
- zu überwachenden und zu sanierenden Standort mit zu erwartenden oder eingetretenen Einwirkungen (> sanierungsbedürftiger Standort = Altlast im rechtlichen Sinne)
- Weitere Informationen
- Kataster der belasteten Standorte | awel.zh.ch
- Der „Kataster der belasteten Standorte“ (KbS) gibt Auskunft über
- Informationsmittel
- Informationsmittel für Handänderungen und Bauvorhaben
- Wirkung
- Obwohl der KbS laufend nachgeführt wird, besteht eine negative Publizitätswirkung, wonach nicht verzeichnete Grundstücke nicht belastet sind, nicht
- Der „Kataster der belasteten Standorte“ (KbS) gibt indessen keinerlei Auskunft über Belastungen, Art und Auswirkungen
- Rückerstattung der notwendigen Untersuchungskosten bei ungerechtfertigtem KbS-Eintrag