Die Baulandumlegung ist eine spezielle Art der Parzellierung:
Definition
- Umlegung von überbauten und / oder unüberbautem Land in der Bauzone durch Vereinigung und Neuparzellierung
Grundlage
- RPG 20
- WEG 7 ff.
Rechtsnatur
- Die Baulandumlegung erfolgt regelmässig in einem öffentlich-rechtlichen Verfahren
Motiv
- Öffentliches Interesse an der Durchführung
Zweck
- Bereinigung
Einleitungsformen
- Von Amtes wegen
- Beschluss Gemeindeexekutive
- Beschluss Kanton
- Grundeigentümer-Beschluss
- Mehrheitsbeschluss u/o
- Eigentum an mehr als der Hälfte des Baulandumlegungsgebiets
- Grundeigentümer-Vereinbarung
- Bildung einer Genossenschaft
Durchführung
- Grundlage
- Nutzungs- und Gestaltungskonzept
- Verbindliche Nutzungsplanung
- Erschliessung und
- Grundzüge der Bebauung
- Verfahrensschritte
- Die Baulandumlegung geschieht in der Regel in folgenden Schritten
- Einleitungsbeschluss
- Festlegung des Umlegungsperimeters (zweckmässige Abgrenzung)
- Entscheid des Rechtsträgers
- Bewertung Altbestand
- nach Flächen und / oder nach Werten
- Bestimmung der Landabzüge
- Pro Erschliessung
- Pro Ausstattungen
- Unter Verknüpfung mit dem Gestaltungs- bzw. Überbauungskonzept
- Neuzuteilung (zweckmässige Anordnung und Form sämtlicher Grundstücke)
- Kostenverteilung
- Die Baulandumlegung geschieht in der Regel in folgenden Schritten
Grenzregulierung (auch: Grenzbereinigung)
- Definition
- Verlegung Grenzverlauf zwischen zwei oder mehreren Grundstücken
- Voraussetzung
- Unzweckmässiger Grenzverlauf
- Verfahren
- Einfacher gehaltenes Verfahren
- Kein Landabzug
- Ein Landabzug (für Erschliessungsanlagen + Ausstattungen) erfolgt nicht
Literatur
- EYMANN URS, Baulandumlegung und Planung – Anleitung zur Koordination der beiden Verfahren und der dabei anzuwendenden Grundsätze, Schweiz. Vereinigung für Landesplanung (VLP), Bern November 1988, 49 Seiten
- SCHWEIZ. VEREINIGUNG FÜR LANDESPLANUNG (VLP), Baulandumlegung und Planung – Anleitung zur Koordination der beiden Verfahren und der dabei anzuwendenden Grundsätze, Schriftenfolge Nr. 48, Bern November 1988, 49 S.