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Darlehen / Kredite

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Exkurs: Finanzierungsleasing

Rechtsgebiet:
Darlehen / Kredite
Stichworte:
Kredite
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Definition

Beim Leasing überlässt der Leasinggeber dem Leasingnehmer den Vertragsgegenstand während einer fixen Vertragsdauer gegen Leistung der Leasingraten zur Nutzung:

  • 1) Leasing-Unternehmen erwirbt vom Leasingnehmer dessen angestammte Sache oder eine Sache, die dieser zuvor von einem Dritten zu Eigentum erworben hat
  • 2) Leasing-Unternehmen überlässt dem Leasingnehmer im Rahmen des Leasingvertrags die Leasingsache auf eine bestimmte Dauer entgeltlich zur Nutzung

Rechtsnatur

  • Leasing im Allgemeinen
    • Innominatkontrakt (gemischter Vertrag)
    • i.d.R. Drei-Parteien-Verhältnis
  • Finanzierungsleasing
    • =   Finanzierungskonstrukt mit Verwertungsrecht (anstelle des pfandrechtlich unerlaubten Besitzeskonstituts)
      • Abgrenzung von weiteren Vertragstypen erforderlich, wie
    • Innominatkontrakt für spezielle Kreditsicherung
    • Kreditinstrument mit dinglich wirkendem Sicherungsrecht ohne Publizität

Gegenstand

Die wesentlichen Charakteristika des Finanzierungsleasing sind:

  • Gesicherte Finanzierung einer Investition
    • die ohne Leasing wegen des pfandrechtlich verbotenen Besitzeskonstituts nicht getätigt werden könnten oder
    • der Sicherungsgegenstand wegen des Pfandbesitzes des Gläubigers vom Schuldner nicht genutzt werden könnte
  • Dreieckverhältnis (Dreiparteiverhältnis)
    • Lieferant / Verkäufer
    • Käufer / Leasingnehmer
    • Leasingunternehmen / Leasinggeber

Finanzierungs-Leasing

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