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Vertrag / Vertragsrecht

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Mietvertrag

Rechtsgebiet:
Vertrag / Vertragsrecht
Stichworte:
Vertragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Durch den Mietvertrag verpflichten sich der Vermieter, dem Mieter eine Sache zur Nutzung zu überlassen, und der Mieter, dem Vermieter dafür einen Mietzins zu leisten:

Begriff

  • Miete   =  entgeltliche Überlassung einer Sache zum Gebrauch auf bestimmte oder unbestimmte Zeit

Grundlagen

Form des Mietvertrages

  • Der Mietvertrag ist an keine besondere Form gebunden

Abgrenzung

  • Kauf
    • Beim Kauf wird die Sache zu Eigentum übergeben
  • Pacht
    • Bei der Miete ist nur die Nutzung der Sache Gegenstand des Vertrages
    • Bei der Pacht tritt neben den Gebrauch die Nutzung bzw. der Bezug der Erträgnisse (z.B. Früchte)
  • Gebrauchsleihe
    • Die Gebrauchsleihe ist notwendig unentgeltlich
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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