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Darlehen / Kredite

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Exkurs: Forfaitierung

Rechtsgebiet:
Darlehen / Kredite
Stichworte:
Kredite
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Definition

Forfaitierung   =   Ankauf von Kundenforderungen (Debitoren) mit Bestandesgarantie (Verität), ohne Rückgriff auf den Forderungsverkäufer bei Zahlungsausfall des Debitors (echte Forfaitierung) oder mit Rückgriffsrecht (unechte Forfaitierung)

Rechtsnatur

  • Forderungskauf (Kauf später fällig werdender Forderungen, unter Abzug des Zwischenzinses für die Dauer zwischen Forderungskauf und Verfalltag der gekauften Forderung), als Diskontgeschäft

Gegenstand

Forfaitierungsgegenstand

Forfaitierungselemente

  • Forderungsverkauf
    • Verpflichtungsgeschäft
    • Zession (Abtretung)
  • Gegenleistung
    • Kaufpreis
    • Sofortige Bezahlung (Tilgung)
  • Ausschluss des Regressrechts
    • Echte Forfaitierung
      • Kauf ohne Regressrecht
    • Unechte Forfaitierung
      • Kauf mit Regressrecht

Forfaitierungsprozedere

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