Definition
Forfaitierung = Ankauf von Kundenforderungen (Debitoren) mit Bestandesgarantie (Verität), ohne Rückgriff auf den Forderungsverkäufer bei Zahlungsausfall des Debitors (echte Forfaitierung) oder mit Rückgriffsrecht (unechte Forfaitierung)
Rechtsnatur
- Forderungskauf (Kauf später fällig werdender Forderungen, unter Abzug des Zwischenzinses für die Dauer zwischen Forderungskauf und Verfalltag der gekauften Forderung), als Diskontgeschäft
Gegenstand
Forfaitierungsgegenstand
- Forfaitierung von Wechseln
- Forfaitierung von Buchforderungen
- Forfaitierung von Leasingraten
- Forfaitierung von Wechselbürgschaften
Forfaitierungselemente
- Forderungsverkauf
- Verpflichtungsgeschäft
- Zession (Abtretung)
- Gegenleistung
- Kaufpreis
- Sofortige Bezahlung (Tilgung)
- Ausschluss des Regressrechts
- Echte Forfaitierung
- Kauf ohne Regressrecht
- Unechte Forfaitierung
- Kauf mit Regressrecht
- Echte Forfaitierung
Forfaitierungsprozedere
- Siehe „Schema Forfaitierung“ unter
Weitere Detailinformationen
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen
- Factoring | factoring.ch
- Kreditversicherung
- Leasingvertrag
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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