Wie jedes andere Dauerschuldverhältnis kann auch der Arbeitsvertrag aus wichtigen Gründen fristlos aufgelöst werden.
Der Kündigende muss sich auf wichtige Gründe berufen können; kann er diese im allenfalls späteren Arbeitsprozess nicht nachweisen, behält die Kündigung doch ihre Wirkung: Das Arbeitsverhältnis bleibt mit sofortiger Wirkung beendet. Der Kündigende hat sich diesfalls aber schadenersatzpflichtig gemacht und muss eine Rechtsverletzungsbusse gewärtigen.
» Zulässigkeit bei wichtigen Gründen
» Folgen einer ungerechtfertigten fristlosen Kündigung
» Checkliste – Schutz gegen ungerechtfertigte fristlose Kündigung
Detailinformationen: Fristlose Kündigung
» Weitere Informationen zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:ArbeitsrechtEinleitung zum Arbeitsrecht SchweizAutoren:Schnuppertage / ProbearbeitEinleitung zum Thema Schnuppertage / Probe...Autoren:Lohn und LohnforderungenEinleitung zu Lohn / LohnforderungenAutoren:KurzarbeitEinleitung zur KurzarbeitAutoren:EntlassungsabfindungEinleitung zur EntlassungsabfindungAutoren:Personalverleih / TemporärarbeitEinleitung zu Personalverleih / Temporärar...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht