Erbeinsetzung – die Einsetzung einer Person als Erben durch Testament oder Erbvertrag.
Grundsätzliches zur Erbeinsetzung
- Gesetzliche Grundlage
- Begriff
- Abgrenzung
- gesetzliche Erben (mögliche Doppelfunktion)
- Vermächtnisnehmer
- Auflagebegünstigte
- Stiftungsdestinatäre
- Begünstigungen von Tieren
- Schenkungen (unter Lebenden)
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Mögliche Personen als eingesetzte Erben
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Erbeinsetzungs-Mittel
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Rechtsstellung des eingesetzten Erben
- Alleinerbe / Mitglied der Erbengemeinschaft mit Erbteilungsanspruch
- Haftung für Erblasser-Schulden
- Unterschiede zum gesetzlichen Erben
- Rechtsfolge bei Vorableben des eingesetzten Erben vor Erblasser
- Bei Einzelperson als eingesetzter Erbe
- Bei Erbeinsetzung „in allen Graden nach Stämmen“
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Erbeinsetzungs-Arten
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Vor- und Nacherben-Einsetzung
- Begriff und Abgrenzung
- Motive
- «Voranfall»
- Inventaraufnahme
- Aushändigung der Erbschaft an den Vorerben gegen Sicherstellung
- Anordnung einer Erbschaftsverwaltung
- Auflösend bedingter Eigentumserwerb des Vorerben
- Werterhaltungspflicht des Vorerben
- Verwaltung durch den Vorerben
- Haftung des Vorerben für Erblasser- und Erbgangsschulden
- «Nacherbfall»
- Auslieferung an den Nacherben
- Pflichtteilsschutz des Vorerben
- Pflichtteilsschutz des Nacherben
- Verbot der Ketten-Nacherbschaft
- Steueraspekt
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Nacherbschaft auf den Überrest
- Begriff und rechtliche Grundlage
- Grenze: Rechtsmissbrauchsverbot (ZGB 2)
- Inventarpflicht
- Befreiung von der Sicherstellungspflicht (Vermutung)
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Ersatzerben-Einsetzung
- Begriff und Abgrenzung
- Ersatzverfügungs-Grund
- Person des Haupterben
- Mehrheit von Haupterben
- Person des Ersatzerben
- Mehrheit von Ersatzerben
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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