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Ferienanspruch

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Abgrenzungen

Rechtsgebiet:
Ferienanspruch
Stichworte:
Ferienanspruch, Ferienrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Freitage

=   Gewährung von arbeitsfreier Zeit, d.h. von Freitagen, unabhängig von der Arbeitspflicht, bezahlt oder unbezahlt

Weiterführende Informationen:

» Arbeitgeberfürsorge: Freizeitgewährung

Umschreibung der Freitage des Arbeitnehmers für persönliche Ereignisse und Besorgungen in der Regel im Arbeitsvertrag

  • Heirat
  • Todesfälle
  • Umzug
  • Geburt
  • usw.

Ruhetage

=   arbeitsfreier Tag wie Samstag und Sonntag

Weiterführende Informationen:

» Arbeitgeberfürsorge: Freizeitgewährung

Feiertage

=   arbeitsfreier, einem religiösen Fest oder einer Staatsgründung gewidmeter Tag

  • Politische und kalendarische Feiertag
    • Neujahr (1. Januar)
    • Tag der Arbeit (1. Mai)
  • Religiöse Feiertage
    • Mariä Himmelfahrt (15. August)
    • Allerheiligen (1. November)
    • Mariä Unbefleckte Empfängnis (8. Dezember)
    • Weihnachten (25. und in einigen Ländern auch der 26. Dezember)
  • Ferner:
    • Karfreitag (zwei Tage vor dem Ostersonntag)
    • Ostersonntag und Ostermontag (zum Datum siehe Osterdatum)
    • Christi Himmelfahrt (Auffahrt) (am 39. Tag nach Ostern, daher immer ein Donnerstag)
    • Pfingstsonntag (am 50. Tag nach Ostern)
    • Dreifaltigkeitssonntag (Sonntag nach Pfingsten)
    • Fronleichnam (Hochfest des Leibes und Blutes Christi, am 60. Tag nach Ostern, daher immer ein Donnerstag)
    • Sabbat
  • Nationalfeiertag (Schweiz: 1. August) bzw. Staatsfeiertag

Unbezahlter Urlaub

=   Gewährung einer bestimmten Zeit, während der der Arbeitnehmer folgen- und entschädigungslos von der Arbeitsstelle fernbleiben darf

Weiterführende Informationen

» Arbeitgeberfürsorge: Urlaubsgewährung

Unbezahlter Urlaub = auch „unbezahlte Freizeit“ (die Bezeichnung „unbezahlte Ferien“ sollte vermieden werden)

Versicherungsschutz während des unbezahlten Urlaubs:
2o Minuten Online vom 06. Oktober 2009: „So versichern Sie sich bei unbezahltem Urlaub“

» Exkurs: Unbezahlter Urlaub

Ferien

=   Erholungszeit für Arbeitnehmer

Weiterführende Informationen

» Arbeitgeberfürsorge: Feriengewährung

Sabbatical / gap year

=   bezahlte, nicht oder nur teilweise bezahlte Erholungszeit für Arbeitnehmer

Weiterführende Informationen

» Exkurs: Sabbatical

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