Freitage
= Gewährung von arbeitsfreier Zeit, d.h. von Freitagen, unabhängig von der Arbeitspflicht, bezahlt oder unbezahlt
Weiterführende Informationen:
» Arbeitgeberfürsorge: Freizeitgewährung
Umschreibung der Freitage des Arbeitnehmers für persönliche Ereignisse und Besorgungen in der Regel im Arbeitsvertrag
- Heirat
- Todesfälle
- Umzug
- Geburt
- usw.
Ruhetage
= arbeitsfreier Tag wie Samstag und Sonntag
Weiterführende Informationen:
Feiertage
= arbeitsfreier, einem religiösen Fest oder einer Staatsgründung gewidmeter Tag
- Politische und kalendarische Feiertag
- Neujahr (1. Januar)
- Tag der Arbeit (1. Mai)
- Religiöse Feiertage
- Mariä Himmelfahrt (15. August)
- Allerheiligen (1. November)
- Mariä Unbefleckte Empfängnis (8. Dezember)
- Weihnachten (25. und in einigen Ländern auch der 26. Dezember)
- Ferner:
- Karfreitag (zwei Tage vor dem Ostersonntag)
- Ostersonntag und Ostermontag (zum Datum siehe Osterdatum)
- Christi Himmelfahrt (Auffahrt) (am 39. Tag nach Ostern, daher immer ein Donnerstag)
- Pfingstsonntag (am 50. Tag nach Ostern)
- Dreifaltigkeitssonntag (Sonntag nach Pfingsten)
- Fronleichnam (Hochfest des Leibes und Blutes Christi, am 60. Tag nach Ostern, daher immer ein Donnerstag)
- Sabbat
- Nationalfeiertag (Schweiz: 1. August) bzw. Staatsfeiertag
Unbezahlter Urlaub
= Gewährung einer bestimmten Zeit, während der der Arbeitnehmer folgen- und entschädigungslos von der Arbeitsstelle fernbleiben darf
Weiterführende Informationen
» Arbeitgeberfürsorge: Urlaubsgewährung
Unbezahlter Urlaub = auch „unbezahlte Freizeit“ (die Bezeichnung „unbezahlte Ferien“ sollte vermieden werden)
Versicherungsschutz während des unbezahlten Urlaubs:
2o Minuten Online vom 06. Oktober 2009: „So versichern Sie sich bei unbezahltem Urlaub“
Ferien
= Erholungszeit für Arbeitnehmer
Weiterführende Informationen
Sabbatical / gap year
= bezahlte, nicht oder nur teilweise bezahlte Erholungszeit für Arbeitnehmer
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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