Das Ferienrecht steht auch dem Arbeitnehmer, der Teilzeitarbeit leistet, zu:
- Gleichbehandlung mit Teilzeitarbeitnehmern
- Arbeit auf Abruf
- Aushilfen
- Arbeitnehmer mit Kettenarbeitsverträgen
- Temporärarbeitnehmer
- Ferienzuweisung
- wie beim Vollzeitarbeitnehmer
- Ferienberechnung
- Siehe nachfolgende Tabelle
- Ferienbezug und Feiertage
- Teilzeitarbeitender, der zB immer am Montag arbeitet, kann die auf diesen Tag fallenden Feiertage (zB Ostermontag oder Pfingstmontag) nicht an einem Arbeitstag einziehen [vgl. Ombudsmann des Kantons Zürich in JAR 1989 S. 184]
- Keine Ferienverlängerung, wenn diese in einen Feiertag fallen
- Ferienlohn (Lohnfortzahlungspflicht)
- Grundsatz: Ja
- Ausnahme: vgl. Ausnahmen vom Ferien-Abgeltungsverbot
Umrechnung des Jahres-Ferienguthabens in monatliche Ferien-Ansprüche in Tage |
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Arbeitstage pro Woche |
5,5 Tage |
5 Tage |
4 Tage |
3 Tage |
2 Tage |
1 Tag |
Ferien pro Jahr |
Ferientage pro Monat |
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4 Wochen Ferien p.a. | 1,84 Tage | 1,67 Tage*) | 1,33 Tage | 1 Tag | 0,67 Tage | 0,34 Tage |
5 Wochen Ferien p.a. | 2,29 Tage | 2,08 Tage | 1,67 Tage | 1,25 Tage | 0,84 Tage | 0,42 Tage |
6 Wochen Ferien p.a. | 2.75 Tage | 2,50 Tage | 2 Tage | 1,50 Tage | 1 Tag | 0,5 Tage |
Legende |
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Arbeitstage pro Woche |
Die Anzahl Ferientage hängt von der Anzahl Arbeitstage pro Woche ab. Eine Woche Ferien bei fünf Arbeitstagen pro Woche ergibt fünf Ferientage. Vier Wochen Ferien ergeben 20 Ferientage. | |||||
Ferientage-Berechnung / Rundung |
*) 20 Arbeitstage : 12 Monate = 1,6666 Tage Berechnungsergebnis ohne Rundung: 1,6666 Tage Berechnungsergebnis gerundet: 1,67 Tage |
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Ferientage-Rundung |
Das Berechnungsresultat ist auf halbe oder ganze Ferientage auf- oder abzurunden, zumal kürzere Ferien als sog. „Halbtage“ nicht gewährt werden sollten. | |||||
Arbeitnehmer, der im Laufe des Dienstalters 20 Jahre alt wird |
Ferienanspruch von 5 Wochen: bis und mit Monat, in dem er das 20. Altersjahr vollendet | |||||
Teilzeitarbeitende |
Gleicher Anspruch, gleiche Dauer zB 50 % Pensum: 4 Wochen Ferien (nicht bloss 2 Wochen) Unterschied: ggf. bei Berechnung des Ferienersatzlohns (50 % eines Monatslohns) |
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Pro rata-temporis-Ferienberechnung nach Kalenderjahr oder nach Kalendertagen |
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Praxis Kalenderjahr-Rechnung |
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Praxis Kalendertage-Rechnung |
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Copyright Verlag LawMedia AG |
Weiterführende Informationen
Arten von Teilzeitarbeitnehmern:
- Teilzeitarbeit: Ferienanspruch
- Arbeit auf Abruf: Ferienanspruch
- Befristeter Arbeitsvertrag: Kettenarbeitsverträge
- Aushilfsarbeit: Ferienanspruch und Feiertage
- Personalverleih
Ferien-Abgeltungsverbot / Ausnahme bei Mitarbeitern im Stundenlohn
Judikatur
- BGE 122 V 435, Erw. 3
- BGer 4A_215/2019 + 4A_27/2019 vom 07.10.2019 (bei unzulässigen Kettenarbeitsverträgen formell ungenügender Einschluss der Ferienabgeltung in den Lohn)