Erwerb der Mitgliedschaftsrechte
Der Erwerb der Mitgliedschaftsrechte erfolgt auf 2 Arten:
- Originärer Erwerb
- Stammanteils-Zeichnung anlässlich der Gründung oder einer Stammkapital-Erhöhung
- Derivativer Erwerb
- Mitgliedschaftserwerb durch Stammanteilabtretung / Gesellschafterwechsel (Kauf, Schenkung, Erbfolge usw.)
Übertragung der Mitgliedschaftsrechte
Die Mitgliedschaftsübertragung erfolgt durch einen Stammanteil-Erwerb:
- Einzelrechtsnachfolge (Singularsukzession)
- Rechtsgeschäft (zB Verpflichtungsgeschäft „Stammabteilabtretung“ oder Verkauf Stammanteil, ev. Übernahme des Stammanteils in einem Austritts- oder Ausschlussverfahren eines anderen Gesellschafters)
- Vide Stammanteilabtretung / Gesellschafterwechsel
- Erfüllung
- Zustimmung der Gesellschafterversammlung zum Erwerb
- Eintragung des Erwerbers im Anteilbuch
- Eintragung des Erwerbers als Gesellschafter im Handelsregister
- Rechtsgeschäft (zB Verpflichtungsgeschäft „Stammabteilabtretung“ oder Verkauf Stammanteil, ev. Übernahme des Stammanteils in einem Austritts- oder Ausschlussverfahren eines anderen Gesellschafters)
- Gesamtrechtsnachfolge (Universalsukzession)
- Natürliche Personen als Gesellschafter
- Ehegüterrecht, Tod, Erbgang, Schenkungen
- Juristische Personen
- Fusion, Spaltung usw. (idR nach FusG)
- Natürliche Personen als Gesellschafter
Weiterführende Informationen
Verlust der Mitgliedschaftsrechte
Der Verlust der Mitgliedschaftsrechte kann erfolgen durch:
- Stammanteils-Abtretung / Gesellschafterwechsel
- Austritt und Ausschluss
- = Streichung des Gesellschafters im Anteilbuch bzw. Streichung des Gesellschafter im Handelsregister
- » Gesellschafter-Austrittsrecht
- » Gesellschafter-Ausschluss
- Austritt aufgrund des FusG
- = Austritt der Gesellschafter der übernommenen GmbH bei Fusion, wenn 90 % der stimmberechtigen Gesellschafter (vgl. FusG 8)
- » Unternehmensfusion: Fusionselemente
- Liquidation
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.