Die Amortisation ist die ratenweise Rückzahlung der gesicherten Forderung bis zu einem bestimmten Betrag oder bis zur Volltilgung.
Eine Amortisation der der Grundpfandverschreibung zugrundeliegenden Forderung ist zulässig; die Amortisationspflicht orientiert sich am Kredit- bzw. Darlehensvertrag der gesicherten Forderung.
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