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Grundpfandrecht

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Rückzahlung

Rechtsgebiet:
Grundpfandrecht
Stichworte:
Grundpfandrecht (Hypothek)
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Rückzahlung ist die Volltilgung der gesicherten Forderung. 

Aufgrund des Akzessorietätsprinzips fällt die Grundpfandverschreibung mit Tilgung der ihr zugrunde liegenden Forderung dahin. – Eine Neuauszahlung ist ein neues Darlehen und die Grundpfandverschreibung neu zu begründen, auch wenn die bisherige Grundpfandverschreibung für die getilgte Schuld noch im Grundbuch eingetragen ist. Für den Gläubiger der Neuschuld ist wichtig zu wissen, dass ihm die Grundpfandverschreibung der getilgten Forderung keinen Rechtsschutz bietet, es sei denn, sie werde formal wie eine neue Grundpfandverschreibung reaktiviert. 

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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