Die Übertragung der Grundpfandverschreibung auf eine andere Forderung setzt voraus ist wie eine Neubegründung zu behandeln:
- Neuer Pfandvertrag
- Öffentliche Beurkundung und Grundbucheintrag
- Eine Änderung der Grundpfandverschreibung bedarf zu ihrer Gültigkeit der öffentlichen Beurkundung des neuen Pfandvertrages und der Eintragung ins Grundbuch
- Person des Gläubiger von Irrelevanz
- Ob bei der Änderung der Gläubiger bleibt oder, ob es sich um einen anderen Gläubiger handelt, ist für das Änderungsvorhaben irrelevant
Weiterführende Informationen
- Hypothekarobligation auf den Inhaber
- Anleihenstitel mit Grundpfandrecht
- Judikatur
- ZR 79 Nr. 117 S. 250
- BJM 1984 S. 283 Ziffer 11
- Lehre
- Siehe Literaturverzeichnis zur Grundpfandverschreibung
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