Der Papier-Schuldbrief ist als Wertpapier ausgestaltet, dessen Titel zugleich Forderung und Pfandrecht verkörpert.
Er wird errichtet als Inhaberschuldbrief (Gläubiger ist der jeweilige Inhaber) oder als Namenschuldbrief (Gläubiger ist eine bestimmte, im Schuldbrief bezeichnete Person).
Die Übertragung des Papier-Schuldbriefes erfolgt durch (Besitzes-)Übergabe des Titels, beim Namenschuldbrief zusätzlich durch Anbringung des Indossaments (Übertragungserklärung mit Angabe des neuen Gläubigers). Dieser Gläubigerwechsel vollzieht sich ausserhalb des Grundbuchs.
Für den Schuldbrief-Erwerber besteht ein Gutglaubensschutz für Schuldbrief und Grundbucheintrag.
Merkmale, Errichtung, Änderung und Löschung des Schuldbriefes
- siehe die nachfolgenden Erläuterungen zum Schuldbrief
Weiterführende Informationen zum Register-Schuldbrief
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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