Der Register-Schuldbrief ist ein wertpapierloses sog. Registerpfand.
Er wird als Namenschuldbrief errichtet.
Die Übertragung des Register-Schuldbriefes findet durch Forderungsverkauf (Abtretung) und durch Umbuchung (Änderung der Gläubigerbezeichnung im Grundbuch) statt.
Ein Gutglaubensschutz des Register-Schuldbrief-Erwerbers bezieht sich einzig, aber immerhin auf den Grundbucheintrag.
Merkmale, Errichtung, Änderung und Löschung des Schuldbriefes
- siehe die nachfolgenden Erläuterungen zum Schuldbrief
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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