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Grundpfandrecht

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Sicherstellung nur besonderer Forderungen

Rechtsgebiet:
Grundpfandrecht
Stichworte:
Grundpfandrecht (Hypothek)
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Da mit dem Schuldbrief der Verkehrstitel auf ein Grundpfandrecht in Umlauf gesetzt werden soll, dürfen in Bezug auf Bestand von Schuldbrief und Pfandrecht keinerlei Unsicherheiten entstehen:

Regelfall

  • Bedingungen und Gegenleistungsvorbehalte sind beim Schuldbrief unzulässig
  • Nur bestehende Forderungen
    • Für die Sicherung unsicherer, beliebiger oder künftiger Forderungen ist daher die Grundpfandrechtsart der Grundpfandverschreibung zu verwenden
  • Nur eindeutig bestimmte und klare Forderungen
    • Die Sicherung bloss möglicher oder unbestimmter bzw. künftiger Forderungen hat über eine Grundpfandverschreibung zu erfolgen

Ausnahme

 

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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