Grundlage für jeden Hypothekarkredit bzw. Faustpfandkredit zwischen Bank und Gläubiger bildet ein Darlehens- oder Kreditvertrag.
Dieser Kreditvertrag enthält die üblichen Elemente, nämlich:
- Vertragsparteien
- Darleiher
- Borger
- Präambel
- History
- Grund der Darlehensgewährung
- Verwendungszweck des Darlehens
- Ev. Motive der Gewinnbeteiligung des Darleihers
- Darlehensverpflichtung
- Verpflichtung des Darleihers zur Darlehenshingabe und
- Verpflichtung des Borgers zur Darlehensrückzahlung
- Darlehensauszahlung
- Zeit, Ort und Art der Auszahlung
- ev. Bedingungen des Borgers (Sicherheiten etc., siehe nachfolgend)
- Sicherheiten
- Grundpfandrechte
- Grundpfandverschreibung
- Schuldbrief
- ACHTUNG: separater Pfandvertrag notwendig!
- Weitere bzw. zusätzliche Sicherheiten
- Realsicherheiten
- Fahrnispfandrecht
- Forderungspfandrechte
- Sicherungszession
- Sicherungsübereignung
- Personalsicherheiten
- Bürgschaft / Bankbürgschaft
- Garantie / Bankgarantie
- Mitschuldübernahme
- Realsicherheiten
- Grundpfandrechte
- Rückzahlung
- Amortisationen
- Amortisationsraten
- Amortisationstermine
- Verzugsfolgen
- Kündigung
- Kündigungstermine
- Kündigungsfrist
- Verzugsfolgen
- Amortisationen
- Weitere Bestimmungen
- Schriftformvorbehalt
- Quittung für den Erhalt des Darlehensbetrages, falls Geldhingabe und Vertragsunterzeichnung gleichzeitig erfolgen
- Empfangsbestätigung für den
- Erhalt der Personalsicherheiten
- Erhalt von Realsicherheit ist zum Gegenstand des separaten Pfandvertrages zu machen!
- Anwendbares Recht
- Gerichtsstand
- Salvatorische Klausel
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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