Ausgangslage
Es gelten die allgemeinen Regeln des Grundstückkaufs.
Kautelen
Verbilligter Kaufpreis?
- Viele veräusserungswillige Elternteile denken, sie könnten durch die Festsetzung eines günstigen Kaufpreises mittelbar dem übernehmenden Nachkommen eine Zuwendung machen
- Der Entscheidungs- bzw. Verhandlungsspielraum in der Preisbestimmung wird in Lehre und Rechtsprechung mit 25 % des Verkehrswertes angenommen
- Bei einem mehr als um 25 % niedrigeren Kaufpreis ist oft strittig, ob eine Schenkung vorliege und wenn ja, in welchem Umfange (für eine Schenkung gelingt dem Erwerber meistens der Nachweis des sog. „Animus donandi“ des Veräusserers [= Schenkungswille] nicht)
- Die heutigen Daten und Bewertungsregeln lassen auch nachträglich einen adäquaten Erwerbspreis ermitteln, es sei denn, der erwerbende Nachkomme habe durch Renovationen und Umbauten den ehemaligen Immobilienzustand völlig verändert.
Vorteile des Verkaufs
- Immobilie geht auf sicher ins Eigentum des Erwerbers über
- Rechtsgeschäft untersteht bei vernünftiger Preisbestimmung (zB durch ein oder zwei Immobilien-Schätzer) weniger erbrechtlichen Anfechtungs- und Ausgleichungsmöglichkeiten
- Erwerber vermeidet die Uebernahme von „latenten Steuern“ und spätere Diskussionen
Nachteile des Verkaufs
- Grundstückgewinnsteuer-Deklaration
- Veräusserer muss Grundstückgewinnsteuer bezahlen
- Je nach Erwerbszeitpunkt und Immobilienmarkt im Veräusserungszeitpunkt fällt vielleicht keine Steuer an.
- Eine Steuerplanung ist gefragt.
- Berechnung
- Einholung der Anerkennung der Bewertungen durch die übrigen Pflichtteilserben.