Wenn auch eine gesetzliche Regelung des Konkubinats fehlt, sind doch in verschiedenen Gesetzen Normen vorhanden, welche das Konkubinat berücksichtigen:
Vertragliche Möglichkeiten
- Allgemeines
- Das Schweizerische Obligationenrecht (OR) lässt – seit Konkubinatsverhältnisse nicht mehr verboten sind – Vereinbarungen unter den Partnern zu; zuvor konnten sollte Verträge als unsittlich qualifiziert werden und damit als nichtig gelten (vgl. OR 20)
- Vermögensrecht
- Die Konkubinatspartner können innerhalb der rechtlichen Schranken in gewissen Bereichen die vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten nutzen:
- Konkubinatsvertrag
- Gesellschaftsvertrag für den gemeinsamen Erwerb der Wohnliegenschaft etc.
- In der Praxis ist festzustellen, dass die Konkubinatspartner die Gelegenheit zur Festhaltung ihrer mündlichen Abreden in schriftlicher Form viel zu selten nutzen.
- Die Konkubinatspartner können innerhalb der rechtlichen Schranken in gewissen Bereichen die vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten nutzen:
- Beschränkte Möglichkeiten
- Sobald Dritte oder der Staat bei solchen Abreden mitwirken müssen, sind die Möglichkeiten begrenzt.
Beistandschaft für einen Partner
- Grundlagen
- ZGB 420
- EMRK 8
- Entbindung von der Funktion
- Der Konkubinatspartner kann bei der Amtsausübung als Beistand seines Partners, sofern und soweit es die Umstände rechtfertigen, von bestimmten Pflichten entbinden.
Vertretung bei medizinischen Massnahmen
- Grundlagen
- ZGB 378 Abs. 1 Ziffer 4
- Recht auf Vertretung des urteilunfähigen Partners
- Der Lebenspartner ist als möglicher gesetzlicher Vertretungsberechtigter bei medizinischen Massnahmen vorgesehen
- Es ist die Kaskadenordnung von ZGB 378 Abs. 1 zu beachten:
- Gemeinsamer Haushalt +
- Regelmässiger und persönlicher Beistand
- Es ist die Kaskadenordnung von ZGB 378 Abs. 1 zu beachten:
- Der Lebenspartner ist als möglicher gesetzlicher Vertretungsberechtigter bei medizinischen Massnahmen vorgesehen
- Aber: Kein Recht auf allgemeine Vertretung
- Keine Berücksichtigung des Lebenspartners bei der allgemeinen gesetzlichen Vertretung von ZGB 374.
Stiefkindadoption
- Grundlagen
- ZGB 264c
- Botschaft Adoption, S. 903
- Gleichstellung mit Ehegatten bei der Stiefkindadoption
- Lebenspartner sind bei der Stiefkindadoption mit Ehepartnern gleichgestellt
- Voraussetzung, dass sich „die Stabilität einer Beziehung nicht sehr aus der Dauer einer Institution wie der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft ableiten lässt, sondern vielmehr aus aus der Dauer eines Zusammenlebens in einem gemeinsamen Haushalt“ (vgl. Botschaft Adoption, S. 903)
- Lebenspartner sind bei der Stiefkindadoption mit Ehepartnern gleichgestellt
Zivilprozessrecht
- Grundlagen
- ZPO
- Richterrecht
- Verweigerungsrechte des Lebenspartners im Prozessbereiche
- Der Lebenspartner kann seine Mitwirkung in folgenden Fällen verweigern:
- Mitwirkung bei Beweiserhebungen
- Unvereinbarkeitsgründe bei Behördenmitgliedern
- Ausstandsgründe bei Behördenmitgliedern
- Der Lebenspartner kann seine Mitwirkung in folgenden Fällen verweigern:
- Unentgeltliche Prozessführung bei gemeinsamen Kindern
- Analoge Anwendung der Rechtsprechung zur faktischen Lebensgemeinschaft mit gemeinsamen Kindern bei der Prüfung des Gesuchs um Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung
Berufliche Vorsorge
- Grundlagen
- Botschaft BVG, S. 2684
- BVG 20a Abs. 1 lit. a
- Konkubinatspartners als begünstigte Person bei der Pensionskasse für die überobligatorische berufliche Vorsorge
- Zum überobligatorischen, nicht aber zum obligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge, wurde der Partner als möglich begünstigte Person nach dem Tod des Lebenspartners berücksichtigt.
- Konkubinatspartner im PVK-Reglement als begünstigte Person
- Laut BVG 20a Abs. 1 lit. a darf eine Vorsorgeeinrichtung in ihrem Reglement für die Hinterlassenenleistungen die Person, die mit dem Versicherten in den letzten 5 Jahren bis zu seinem Tod ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft geführt hat oder die für den Unterhalt einesoder mehrerer gemeinsamer Kinder aufkommen muss, als begünstigte Person vorsehen.
Haftpflichtrecht
- Grundlagen
- Haftpflicht aus Versorgerschaden
- OR 45 Abs. 3
- Genugtuung für getöteten Lebenspartner
- OR 47
- Haftpflicht aus Versorgerschaden
- Haftpflicht beim Versorgerschaden Getöteten
- Gegenüber „anderen Personen“ (auch Konkubinatspartner), denen denen durch die Tötung der Versorger entfällt, ist Schadenersatz zu leisten.
- Genugtuung für Angehörige des Getöteten
- „Angehörige“, wozu auch Lebenspartner zählen, können Genugtuung für den Verlust des Getöteten verlangen.
Invalidenversicherung (IV)
- Grundlagen
- IVG 42 quinquies, lit. b
- ZGB 328 (Unterhaltspflicht gemäss ZGB 163 + ZGB 276 ff.)
- Assistenzbeiträge
- Ausschluss von Assistenzbeiträgen für Hilfeleistungen durch den Lebenspartner
Ausländerrecht
- Grundlagen
- EMRK 8 + BV 13 (Schutz des Privat- und Familienlebens)
- Bewilligung des Aufenthalts
- Bewahrung vor der Ausweisung
Steuerrecht
- Grundlagen
- diverse
- Folgen
- Je nach Steuer, Steuerhoheit (Bund, Kanton, Gemeinde) und Thema
Ehescheidung
- Grundlagen
- ZGB 129 Abs. 1
- ZGB 176 Abs. 1 Ziffer 1
- Unterhaltsanspruch
- Aufhebung, Herabsetzung oder Sistierung des Unterhaltsanspruchs eine unterhaltsberechtigten Person im Rahmen von ZGB 129 Abs. 1, festgesetzt in einem Scheidungsurteil, falls diese Person in einem sog. „qualifizierten oder gefestigten Konkubinat“ lebt
- Bestehende Ehe
- Berücksichtigung der faktischen Lebensgemeinschaft beim Ehegattenunterhalt nach ZGB 176 Abs. 1 in einer noch bestehenden Ehe
- Auswirkungen der faktischen Lebensgemeinschaft bei der unterhaltsberechtigten Person:
- Im Umfang der der tatsächlich erhaltenen finanziellen Unterstütztungsleistungen
- Im Umfang der Einsparungen in den Lebenshaltungskosten
- Auswirkungen der faktischen Lebensgemeinschaft bei der unterhaltsberechtigten Person:
- Berücksichtigung der faktischen Lebensgemeinschaft beim Ehegattenunterhalt nach ZGB 176 Abs. 1 in einer noch bestehenden Ehe
- Nachehelicher Unterhalt
- Berücksichtigung des Bestehens einer Lebensgemeinschaft bereits im Zeitpunkt der Scheidung bei Festsetzung des nachehelichen Unterhalts
- Auswirkungen der faktischen Lebensgemeinschaft bei der unterhaltsberechtigten Person:
- Irrelevanz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des neuen Partners bzw. der wirtschaftlichen Verbesserung durch die faktische Lebensgemeinschaft
- Auswirkungen der faktischen Lebensgemeinschaft bei der unterhaltsberechtigten Person:
- Berücksichtigung des Bestehens einer Lebensgemeinschaft bereits im Zeitpunkt der Scheidung bei Festsetzung des nachehelichen Unterhalts
Zwangsvollstreckungsrecht
- Grundlagen
- SchKG 92
- Betreibungsrechtliches Existenzminimum
- Bei der Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums wird bei einem Schulder, der in einer gefestigten (dauernden) Lebensgemeinschaft lebt, im Regelfall der hälftige Grundbetrag für Ehepartner eingesetzt
- Gleichbehandlung von faktischer und ehelicher Lebensgemeinschaft, wenn gemeinsam Kinder vorhanden sind
- Berücksichtigung der beiden Einkommen, Vermögen und des gemeinsamen Bedarfs
Sozialhilferecht
- Grundlagen
- diverse
- Ermittlung der Bedürftigkeit
- Sozialhilfe i.e.S.
- Alimentenbevorschussung
- Krankenkassenprämien-Verbilligung im überobligatorischen Bereich
Literatur
- Allgemein
- KELLER TOMIE, Die faktische Lebensgemeinschaft im Erbrecht, Diss., Basel 2018
- Vertragliche Möglichkeiten
- BÜCHLER ANDREA, Vermögensrechtliche Probleme in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, in: RUMO-JUNGO ALEXANDRA/PICHONNAZ PASCAL (Hrsg.), Familienvermögensrecht, Bern 2003, S. 59 ff., S. 68
- BÜCHLER ANDREA / VETTERLI ROLF, Ehe, Partnerschaft, Kinder. Eine Einführung in das Familienrecht der Schweiz, Basel 2011, S. 181
- VON FLÜE KARIN, Paare ohne Trauschein – Was sie beim Zusammenleben regeln müssen, Zürich 2015, S. 14 ff., S. 22 ff. + S. 188 ff.
- Beistand für einen Partner
- Botschaft Erwachsenenschutz, S. 7037 + S. 7059
- Vertretung bei medizinischen Massnahmen
- EICHENBERGER THOMAS / KOHLER THERES, Basler Kommentar, N 9 zu Art. 378 ZGB
- Stiefkindadoption
- Botschaft Adoption, S. 916 f.
- Zivilprozessrecht
- Prozessuale Verweigerungsrechte
- FANKHAUSER ROLAND, Ehekrise als Grenze des Ehegattenerbrechts, eine Studie an der Schnittstelle zwischen Ehe- und Erbrecht, Bern 2011, N 108 Fn 316
- Gewährleistung der unentgeltlichen Rechtspflege
- —
- Prozessuale Verweigerungsrechte
- Berufliche Vorsorge
- Botschaft BVG, S. 2684
- Haftpflichtrecht
- —
- Invalidenversicherung
- Botschaft IV-Revision, S. 1902 f.
- Ausländerrecht
- —
- Steuerrecht
- FANKHAUSER ROLAND, Ehekrise als Grenze des Ehegattenerbrechts, eine Studie an der Schnittstelle zwischen Ehe- und Erbrecht, Bern 2011, N 108 Fn 317
- JUNGO ALEXANDRA, Faktische Lebenspartner als Erben – de lege ferenda, in: successio 2016, S. 5 ff., 11 f.
- Ehescheidung
- KELLER TOMIE, Die faktische Lebensgemeinschaft im Erbrecht, Diss., Basel 2018, S. 31 f.
- Zwangsvollstreckungsrecht
- —
- Sozialhilferecht
- SKOS-Richtlinien, F.5-2
- DIEZI DOMINIK, Nachlebensgemeinschaftlicher Unterhalt, Grundlagen und Rechtfertigung vor dem Hintergrund der rechtlichen Erfassung der Lebensgemeinschaft, Bern 2014, N 224
Judikatur
- Vertragliche Möglichkeiten
- BGE 129 I 1, 6, Erw. 3.2.4
- Beistand für einen Partner
- —
- Vertretung bei medizinischen Massnahmen
- —
- Stiefkindadoption
- —
- Zivilprozessrecht
- Prozessuale Verweigerungsrechte
- —
- § Gewährleistung der unentgeltlichen Rechtspflege
- BGer 4P.261/2003, Erw. 2.2.1
- Prozessuale Verweigerungsrechte
- Berufliche Vorsorge
- —
- Haftpflichtrecht
- beim Versorgerschaden
- BGE 114 II 144, 146, Erw. 2b
- bei der Genugtuung für Angehörige des Getöteten
- BGE 138 III 157, 159 f., Erw. 2.3.2
- beim Versorgerschaden
- Invalidenversicherung
- —
- Ausländerrecht
- BGer 2C_97/2010, Erw. 3.2 f.
- BGer 2C_702/2011, Erw. 3.1
- BGer 2C_661/2010, Erw. 3
- BGer 2C_458/2013, Erw. 2 ff.
- Steuerrecht
- ^—
- Ehescheidung
- Unterhaltsanspruch
- BGer 5A_81/2008
- Bestehende Ehe
- BGE 138 III 97, S. a
- BGE 138 III97, Erw. 2.3.1 + 2.3.2 (Auswirkungen)
- Nachehelicher Unterhalt
- BGer 5C.296/2001, Erw. 3.b) aa) (bedingte Sistierung)
- BGer 5A_81/2008, Erw. 5.1.2 (Auswirkungen)
- BGer 5C.296/2001, Erw. 3.b) aa) (Auswirkungen)
- Unterhaltsanspruch
- Zwangsvollstreckungsrecht
- Betreibungsrechtliches Existenzminimum
- BGE 130 III 765 ff.
- BGE 128 III 159, Erw. 3.b)
- Gleichbehandlung von faktischer und ehelicher Lebensgemeinschaft
- BGE 106 III 11 ff.
- Unentgeltliche Prozessführung bei gemeinsamen Kindern
- BGer 5D_121/2009, Erw. 3 ff.
- Betreibungsrechtliches Existenzminimum
- Sozialhilferecht
- BGE 134 I 313 ff.