Wie hievor erwähnt, kommt der Konkubinatsvertrag formfrei oder sogar konkludent zu stande.
Der Abschluss eines schriftlichen Vertrages ist nicht zwingend notwendig. Er kann aber Streitigkeiten über Beiträge und die Trennung vorbeugen.
Der schriftliche Konkubinatsvertrag kann beispielsweise Klarheit schaffen über:
- Mietverhältnis
- Eigentum an den einzelnen Gegenständen
- Zur gesamten Hand erworbene Gegenstände
- Beiträge an die gemeinsamen Lebenshaltungskosten
- Entschädigung des einen Partners an den anderen oder Ersatzansprüche
- Vorsorgebeiträge an den Partner, der die gemeinsamen Kinder betreut
- Gemeinsame Kindersorge
- Kinderunterhalt
- Verhältnis bei gemeinsamem Grundeigentum
- Verhältnis bei gemeinsamer selbständigerwerbender Berufstätigkeit
- Vorsorgeplanung
- Vermögensnachfolge / Erbrecht (falls als öffentlich beurkundeter Erbvertrag ausgestaltet)
- Vertretung
- Haftung
- usw.
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