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Konkursverwertung

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Lieferungen + Leistungen (L+L)

Rechtsgebiet:
Konkursverwertung
Stichworte:
Konkursverwertung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei der Liquidation von Lieferungen und Leistungen ergeben sich Abweichung im Entscheidungsprogramm und in der Umsetzung:

  • Massgebend sind die individuell konkreten Verhältnisse des Rechtsgeschäfts und des Abwicklungsstandes.

Für hinkende Rechtsgeschäfte und noch nicht erfüllte Verträge sei verwiesen auf:

Beinahe immer liegt das weitere Vorgehen im Entscheidungsbereich der Konkursverwaltung:

  • Eintritt in den Vertrag
    • Sie kann entscheiden, ob sie im Sinne von SchKG 211 in den Vertrag eintreten und diesen erfüllen will, wie wenn der Gemeinschuldner nie in Konkurs gelangt wäre.
    • Die von der Konkursverwaltung nach dem Vertragseintritt zu erfüllenden Verpflichtungen sind dann „Massaschulden“ (sog. „Massaverbindlichkeiten“)
    • Vertragseintrittsrecht der Konkursverwaltung
    • Vertragseintritt Wirkung
  • Nichteintritt in den Vertrag

Es würde den Rahmen dieses Contents sprengen, an dieser Stelle den Content der erwähnten Infowebsites zu wiederholen oder auf Fallbeispiele einzugehen.

Literatur

  • BÜRGI-BSK II, Art. 252 – 259 SchKG, 3. Auflage, Basel 2021
  • LORANDI FRANCO, Masseverbindlichkeiten und ihre Entstehung, AJP 2017, 464 ff.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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