Domainnamen als Lizenz eines Registraren können – vorbehältlich der Lizenzierungsbestimmungen – grundsätzlich Zwangsvollstreckungsobjekt sein, wobei nicht jede Verwertungsart dafür geeignet sein dürfte.
- Definition
- Domain Names = ein im Internet weltweit einmaliger und eindeutiger und unter gewissen Regeln frei wählbarer Name unterhalb einer Top Level Domain (TLD), wie .ch, .com usw.
- Grundlagen
- SchKG 243
- SchKG 256
- Verwertungsgegenstände
- Lizenzrecht beim Registraren
- Grundsätzliche Verwertungsarten
- Freihandverkauf
- Nach der Domain Name Policy von Switch und ihren Registraren bestehen zwei Möglichkeiten zur Übertragung eines Domainnamens:
- 1) Der bisherige Inhaber (hier: Gemeinschuldner/-in) kann seinen Eintrag löschen lassen, worauf sich ein neuer Antragsteller registrieren lassen kann; oder
- 2) der bisherige Inhaber (hier: Gemeinschuldner-/in) unterbreitet Switch eine schriftliche Erklärung, worin ein Dritter, der Erwerber, ermächtigt wird, eine Änderung des Registereintrags zu beantragen.
- Die Freihandverkauf mittels Variante 2) ist in Konkursverfahren die gebräuchlichste Lösung.
- Nach der Domain Name Policy von Switch und ihren Registraren bestehen zwei Möglichkeiten zur Übertragung eines Domainnamens:
- Versteigerung
- Selten, meistens nur intern
- Abtretung nach SchKG 260
- Bei Desinteresse der Konkursverwaltung (geringer Wert infolge Negativ belegtem Namen, Opportunität)
- Freihandverkauf
- Einschränkungen
- Domain Name Policy des Registraren
- Verwertungs-Zeitpunkt
- Nach Stand des Konkursverfahrens + Verfügbarkeit des Domain Names
Literatur
- AUF DER MAUR ROLF / BÜRGI LOCATELLI KARIN, Verwertbarkeit von Internet Domainnamen – Ein anerkanntes Wirtschaftsgut in Pfändung, Konkurs und qualifizierter Gesellschaftsgründung, in: sic! 2001, S. 855 f.
- WELZEL STEPHAN, Zwangsvollstreckung in Internet-Domains, MMR 3/2001, 131 ff.
- AMON KURT / GASSER DOMINIK, Grundriss des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts, 6. Aufl., Bern 1997, § 23 Rz 8 + § 41 N 6.
- BÜRGI-BSK II, 252 – 259 SchKG, 3. Auflage, Basel 2021
- KUKO SchKG-BÜRGI, 256 SchKG
- REUTTER MARK A., Urheberrechte und Urheberrechtsverträge in der Zwangsvollstreckung, in: Streuli-Youssef (Hrsg.), Urhebervertragsrecht, Zürich 2006, 370 ff.
- TROLLER ALOIS, Zwangsverwertung von Immaterialgütern, BlSchK 1969, 33
- TROLLER ALOIS, Immaterialgüterrecht, Bd. II, 3. Aufl. 1985
Weiterführende Informationen
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