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Konkursverwertung

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Markenrechte

Rechtsgebiet:
Konkursverwertung
Stichworte:
Konkursverwertung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gemäss MSchG 19 kann eine Marke Gegenstand der Zwangsvollstreckung sein, und zwar sowohl eine im Markenregister eingetragene als auch eine zur Eintragung im Markenregister angemeldete Marke:

  • Definition
    • Markenrechte =   Schutzrechte für Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens, welches sich dadurch von denjenigen anderer Unternehmen unterscheiden.
  • Grundlagen
    • MSchG 19
    • SchKG 256
  • Verwertungsgegenstände
    • Marke (fällt in die Konkursmasse)
    • Ferner:
      • Nutzniessung
      • Pfandrecht
      • Vollstreckungsmassnahme
  • Grundsätzliche Verwertungsarten
    • Versteigerung
    • Freihandverkauf
    • Vergleich
    • Prozessfinanzierung
    • Abtretung nach SchKG 260
  • Einschränkungen
    • Bei der Zwangsverwertung von Immaterialgütern ist zu beachten, dass je nach Kategorie des zu verwertenden Immaterialguts die Rechtslage von einem staatlichen Formalakt abhängig ist.

Literatur

  • BÜRGI-BSK II, 252 – 259 SchKG, 3. Auflage, Basel 2021
  • KUKO SchKG-BÜRGI, 256 SchKG
  • REUTTER MARK A., Urheberrechte und Urheberrechtsverträge in der Zwangsvollstreckung, in: Streuli-Youssef (Hrsg.), Urhebervertragsrecht, Zürich 2006, 370 ff.
  • BÜHLER GREGOR, Art. 19 MSchG, in: Noth/Bühler/Thouvenin (Hrsg.), Stämpflis Handkommentar Markenschutzgesetz (MSchG), 2. Aufl., Bern 2017
  • TROLLER ALOIS, Zwangsverwertung von Immaterialgütern, BlSchK 1969, 33
  • TROLLER ALOIS, Immaterialgüterrecht, Bd. II, 3. Aufl. 1985
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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