Besondere Massa-Objekte sind die nicht kotierten Wertpapiere, welche nicht von SchKG 243 Abs. 2 erfasst werden und oft nicht durch einen Markt- oder Börsenpreis bewertet sind, müssen
- Definition
- Nicht kotierte Wertschriften = Wertpapiere (Aktien oder Obligationen), die nicht an einer Börse kotiert sind und daher ausserbörslich (Over the Counter (OTC)) oder nur im privaten Umfeld gehandelt werden.
- Grundlagen
- SchKG 252 ff.
- OR 973c (Wertrechte)
- OR 1053 (Wechsel)
- Verwertungsgegenstände
- Nicht kotierte Wertpapiere, ev. Handel ausserbörslich / OTC etc.
- Grundsätzliche Verwertungsarten
- Freihandverkauf
- Versteigerung, intern
- Abtretung nach SchKG 260 (zB Non Valeurs)
- Einschränkungen
- «Wenn sich in den Händen des Schuldners ein Inhaberpapier oder ein Ordrepapier befindet, welches ihm bloss zur Einkassierung oder als Deckung für eine bestimmt bezeichnete künftige Zahlung übergeben oder indossiert worden ist, so kann derjenige, welcher das Papier übergeben oder indossiert hat, die Rückgabe desselben verlangen.» (SchKG 201)
- Verwertungs-Zeitpunkt
- Anwendbarkeit der allg. Regeln
Literatur
- BÜRGI-BSK II, 252 – 259 SchKG, 3. Auflage, Basel 2021
- KUKO SchKG-BÜRGI, 256 SchKG
- SEILER DANIEL, Verwertung verpfändeter Aktien durch Selbsteintritt, ST 1995, 855
Weiterführende Informationen
- Aktien
- Konkurs
- Nicht kotierte Wertpapiere
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.