Besondere Massa-Objekte sind die nicht kotierten Wertpapiere, welche nicht von SchKG 243 Abs. 2 erfasst werden und oft nicht durch einen Markt- oder Börsenpreis bewertet sind, müssen
- Definition
- Nicht kotierte Wertschriften = Wertpapiere (Aktien oder Obligationen), die nicht an einer Börse kotiert sind und daher ausserbörslich (Over the Counter (OTC)) oder nur im privaten Umfeld gehandelt werden.
- Grundlagen
- SchKG 252 ff.
- OR 973c (Wertrechte)
- OR 1053 (Wechsel)
- Verwertungsgegenstände
- Nicht kotierte Wertpapiere, ev. Handel ausserbörslich / OTC etc.
- Grundsätzliche Verwertungsarten
- Freihandverkauf
- Versteigerung, intern
- Abtretung nach SchKG 260 (zB Non Valeurs)
- Einschränkungen
- «Wenn sich in den Händen des Schuldners ein Inhaberpapier oder ein Ordrepapier befindet, welches ihm bloss zur Einkassierung oder als Deckung für eine bestimmt bezeichnete künftige Zahlung übergeben oder indossiert worden ist, so kann derjenige, welcher das Papier übergeben oder indossiert hat, die Rückgabe desselben verlangen.» (SchKG 201)
- Verwertungs-Zeitpunkt
- Anwendbarkeit der allg. Regeln
Literatur
- BÜRGI-BSK II, 252 – 259 SchKG, 3. Auflage, Basel 2021
- KUKO SchKG-BÜRGI, 256 SchKG
- SEILER DANIEL, Verwertung verpfändeter Aktien durch Selbsteintritt, ST 1995, 855
Weiterführende Informationen
- Aktien
- Konkurs
- Nicht kotierte Wertpapiere
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