LAWINFO

Konkursverwertung

QR Code

Nicht kotierte Wertpapiere

Rechtsgebiet:
Konkursverwertung
Stichworte:
Konkursverwertung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Besondere Massa-Objekte sind die nicht kotierten Wertpapiere, welche nicht von SchKG 243 Abs. 2 erfasst werden und oft nicht durch einen Markt- oder Börsenpreis bewertet sind, müssen

  • Definition
    • Nicht kotierte Wertschriften = Wertpapiere (Aktien oder Obligationen), die nicht an einer Börse kotiert sind und daher ausserbörslich (Over the Counter (OTC)) oder nur im privaten Umfeld gehandelt werden.
  • Grundlagen
    • SchKG 252 ff.
    • OR 973c (Wertrechte)
    • OR 1053 (Wechsel)
  • Verwertungsgegenstände
    • Nicht kotierte Wertpapiere, ev. Handel ausserbörslich / OTC etc.
  • Grundsätzliche Verwertungsarten
    • Freihandverkauf
    • Versteigerung, intern
    • Abtretung nach SchKG 260 (zB Non Valeurs)
  • Einschränkungen
    • «Wenn sich in den Händen des Schuldners ein Inhaberpapier oder ein Ordrepapier befindet, welches ihm bloss zur Einkassierung oder als Deckung für eine bestimmt bezeichnete künftige Zahlung übergeben oder indossiert worden ist, so kann derjenige, welcher das Papier übergeben oder indossiert hat, die Rückgabe desselben verlangen.» (SchKG 201)
  • Verwertungs-Zeitpunkt
    • Anwendbarkeit der allg. Regeln

Literatur

  • BÜRGI-BSK II, 252 – 259 SchKG, 3. Auflage, Basel 2021
  • KUKO SchKG-BÜRGI, 256 SchKG
  • SEILER DANIEL, Verwertung verpfändeter Aktien durch Selbsteintritt, ST 1995, 855

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.