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Konkursverwertung

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Ausnahme: SchKG-Hilfsperson

Rechtsgebiet:
Konkursverwertung
Stichworte:
Konkursverwertung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

SchKG-Hilfspersonen sind von der amtlichen Konkursverwaltung beigezogene Personen. Inwieweit sie vom Träger der amtlichen Funktion subordiniert sind, richtet sich nach dem individuell konkreten Einzelfall und der entsprechenden Amtsverfügung.

Hier von Interesse sind nur die verwertungsbezogenen Tätigkeits-Delegationen

Anstelle eines Hilfspersonen-Engagements ist auch die Mandatierung des Beraters/Vertreters im Auftragsverhältnis denkbar:

Literatur

  • Grundsatz: Konkursverwaltung
    • KUKO SchKG-BÜRGI, Art. 235 SchKG, 2. Auflage, Basel 2014
    • AMONN KURT / WALTHER FRIDOLIN, Grundriss des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts, 9., vollständig aktualisierte Auflage, Bern 2013, § 47 N 1 + § 26 N 22 ff.
    • KNUPP RALPH, Die Anordnung der Unternehmensweiterführung im Konkurs, Zürich 1988
  • Ausnahme: SchKG-Hilfsperson
    • AMONN KURT / WALTHER FRIDOLIN, Grundriss des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts, 9., vollständig aktualisierte Auflage, Bern 2013, § 4 N 78 ff.
    • LORANDI FRANCO, Durchführung der Verwertung in der Zwangsvollstreckung durch Privatpersonen, AJP 2002, 846
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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