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Konsumentenschutz / Konsumentenrecht

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Pauschalreisevertrag

Rechtsgebiet:
Konsumentenschutz / Konsumentenrecht
Stichworte:
Konsumentenschutz
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Für den Pauschalreiseveranstalter gilt – trotz Veröffentlichung von Prospekten oder ähnlichem Werbematerial – kein Kontrahierungszwang und keine gesetzlichen Formvorschriften. Der Pauschalreisevertrag kann daher mündlich, telefonisch oder digital (e-mail / E-Commerce) geschlossen werden.

Für den Abschluss des Pauschalreisevertrags gilt es folgende Aspekte zu kennen::

Allgemeine Reisebedingungen (ARB)

Reisebestätigung

  • Bestätigungszeitpunkt
    • Unverzüglich nach Abschluss des Pauschalreisevertrages
  • Mindestinhalt (PRG 6 Abs. 1)
    • Veranstalter + allfälliger Vermittler
    • Beginn und Ende der Reise (je Datum, Uhrzeit + Ort)
    • (akzeptierte) Sonderwünsche des Reisenden
    • ggf. Mindestteilnehmerzahl + spätester Annullierungszeitpunkt
    • Preis der Pauschalreise, Zahlungszeitplan + Zahlungsmodalitäten
    • Beanstandungsfrist für die Geltendmachung der Nicht- oder Schlechterfüllung
    • allf. Versicherer
  • Zusatzinhalt (PRG 6 Abs. 2)
    • Bestimmungsort
      • Bei mehreren Aufenthalten Dauer + Termine
    • Reiseroute
    • Transportmittel
      • Merkmale
      • Klasse
      • effektiv mit der Beförderung beauftragte Airline (ggf. Codesharing-Angabe)
    • im Pauschalpreis inbegriffene Mahlzeiten + Anzahl
    • Unterbringung
      • Lage
      • Kategorie / Komfort
      • Hauptmerkmale der Unterbringung
      • Zulassung
      • touristische Einstufung gemäss den Vorschriften des Gaststaates
    • im Pauschpreis inbegriffene Besuche, Ausflüge + sonstige Leistungen
    • Voraussetzungen einer allfälligen Preiserhöhung nach PRG 7
    • allfällige (nicht im Pauschalpreis inbegriffene) Abgaben für bestimmte Leistungen
      • Landegebühren
      • Ein- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen
      • Gebühren auf Flughäfen
      • Aufenthaltsgebühren
  • Weitere Detailinformationen

Last-Minute-Buchung

  • Last Minute-Buchungsarten
    • Telefonbuchung
    • Internetbuchung
    • Buchung auf dem Airport
  • ARB-Kundgabe
    • Keine ARB-Kundgabe bei der Telefonbuchung, d.h. Vertragsabschluss ohne ARB
  • Weitere Detailinformationen

Reiseinformationen

  • Informationszeitpunkt
    • so rechtzeitig vor der Abreise, dass der Reisende noch die erforderlichen Versicherungsdeckungen veranlassen kann
  • Mindestinhalt (PRG 5)
    • Zwischenstationen (Ort / Uhrzeit) und Anschlussverbindungen
    • Reisenden-Sitzplatz
    • Örtliche Vertretung des Veranstalters oder Vermittlers (Name, Adresse, Telefonnummer)
    • Bei Auslandreisen und -aufenthalten einer minderjährigen Person (Angaben darüber, wie eine unmittelbare Verbindung zu dieser Person oder den an ihrem Aufenthaltsort Verantwortlichen hergestellt werden kann)
    • Angaben zu einer allf. Reiserücktrittsversicherung oder Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit
  • Änderung der Reiseverhältnisse
  • Unterlassung oder unrichtige Reiseinformation

Gesetzestexte

Literatur

  • ROBERTO VITO, BSK OR I, N 1 ff. zu PRG 3
  • ROBERTO VITO, BSK OR I, N 1 ff. zu PRG 4
  • ROBERTO VITO, BSK OR I, N 2 zu PRG 6
  • ROBERTO VITO, BSK OR I, N 3 zu PRG 4
  • ROBERTO VITO, BSK OR I, N 1 f. zu PRG 5
  • HANGARTNER SANDRO, Das neue Bundesgesetz über Pauschalreisen, Diss. Zürich 1997, S. 39, 44, 53 f. + 62 f.
  • FRANK RICHARD, Bundesgesetz über Pauschalreisen vom 18. Juni 1993, Kurzkommentar, Zürich 1994, S. 111 (Anhang 3: Die vom Schweizerischen Reisebüro-Verband seinen Mitgliedern empfohlenen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen)

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