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Reiserecht

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Last-Minute-Buchung

Rechtsgebiet:
Reiserecht
Stichworte:
Reiserecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gemäss Pauschalreisegesetz (PRG 4 Abs. 2 Satz 2) entfällt die schriftliche Reisebestätigung dann, wenn ihre Erfüllung eine Vertragsschluss verunmöglichen würde (vgl. PRG 4 Abs. 2 Satz 1). Es geht im Wesentlichen um die sog. „Last Minute“-Buchungen, die sich wie folgt nach der Buchungsart differenzieren lassen:

Telefonbuchung

  • Definition
    • Telefonbuchung   =   Reisebuchung per Telefon
  • Regelfall: keine ARB-Kenntnisgabe, mit Ausnahmen
    • Regelmässige Unmöglichkeit, die ARB mitteilen zu können, es sei denn, die ARB würden dem Konsumenten aus einer vorhergehenden ARB-Zustellung resp. aus einer Zustellung des Reiseprospekts, welcher die ARB enthält, bekannt sein und der Veranstalter verweist mündlich bzw. deutlich auf die ARB, so ist PRG 4 Abs. 1 erfüllt und der Pauschalreisevertrag kann auf Grundlage der ARB geschlossen werden
  • Keine ARB-Kundgabe: Vertrag ohne ARB
    • Fehlt eine vorhergehende ARB-Kundgabe, so kommt zwar der Pauschalreisevertrag zustande, allerdings ohne gültige Einbeziehung der ARB (vgl. PRG 4 Abs. 2)

Internetbuchung

  • Definition
    • Internetbuchung   =   Reisebuchung via Internet
  • Angebot
    • Buchung durch den Konsumenten gilt rechtlich als Angebot zum Abschluss eines Pauschalreisevertrages (Aufforderung zur Offertstellung)
  • Buchungsablauf
    • Die Online-Buchung müsste so programmiert sein, dass die Pauschalreisebuchung nur nach ARB-Kenntnisnahme- und ARB-Einbeziehungsbestätigung stattfinden kann

Buchung am Airport

  • Definition
    • Buchung am Airport   =   Reisebuchung am Schalter des Veranstalters am Flughafen
  • ARB-Kenntnisnahme
    • Vorlage eines ARB-Ausdrucks zur Kenntnisnahme gegen Konsumenten-Bestätigung mit genauer Uhrzeit, vor Vertragsschluss (ebenfalls unter Angabe der späteren Uhrzeit durch den Konsumenten)
  • Nichteinhaltung ARB-Kenntnisnahmeabläufe
    • Nichteinhaltung der Reihenfolge bzw. ohne Zeiterfassung entsteht die Vermutung, dass der Pauschalreisevertrag ohne vorgängige ARB-Kenntnisnahme bzw. ohne vorgängige Einbeziehung erfolgte

Gesetzestexte

Literatur

  • ROBERTO VITO, BSK OR I, N 3 zu PRG 4
  • HANGARTNER SANDRO, Das neue Bundesgesetz über Pauschalreisen, Diss. Zürich 1997, S. 45 f.

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