Das öffentliche Personalrecht ist das Arbeitsrecht für Beamte und Angestellte öffentlicher Dienste.
Das öffentliche Personalrecht ist das Pendant für das privatrechtliche Arbeitsrecht. Es regelt die Auswahl, die Anstellung, Rechte und Pflichten, Pflichtverletzungen und die Beendigung der Dienstverhältnisse zu den Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes (früher Beamte). Die Auswahl-, Beförderungs- und Beendigungs-Verfahren sind zwecks Gleichbehandlung und zur Vermeidung von Willkür an starre Regeln gebunden.
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Ausgangslage
Das öffentliche Dienstrecht war in den vergangenen Jahren stark im Umbruch. Beim Bund und in vielen kantonalen Personalrechten wurden der Beamtenstatus und die Amtsdauer abgeschafft. Nicht betroffen davon waren die sog. Magistratspersonen (vom Volk oder der Legislative gewählte Behördenfunktionäre).
Agenda
- Begriff
- Gesetzliche Grundlage
- Abgrenzungen
- Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
- Begründung öffentl.-rechtl. Dienstverhältnisse
- Rechte öffentl.-rechtl. Dienstverhältnisse
- Pflichten öffentl.-rechtl. Dienstverhältnisse
- Pflichtverletzungen
- Beendigung öffentlich-rechtlicher Dienstverhältnisse
- Auflösung privat-rechtlicher Dienstverhältnisse
- Beendigungsfolgen
- Arbeitszeugnis
- Rechtsschutz
- Fazit
- Checkliste „Dienstverhältnis-Beendigung“
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