Ob eine bestimmte strafbare Handlung von Amtes wegen, d.h. von den Behörden von sich aus, oder nur auf Antrag hin zu verfolgen ist,
- ergibt sich in der Regel aus der Strafnorm.
Es ist daher in einem ersten Schritt zu prüfen,
- welche Strafnorm auf den konkreten Sachverhalt (Tatbestand) anwendbar ist.
Im zweiten Schritt sollte die betreffende Strafnorm konsultiert und festgestellt werden,
- ob die Tat nur auf Antrag hin (Antragsdelikt) oder
- ob die Tat von Amtes wegen (Offizialdelikt)
verfolgt wird.
Literatur
- OBERHOLZER NIKLAUS, Grundzüge des Strafprozessrechts, 4. Auflage, Bern 2020, Ziffer 26, Seite 543 ff., Rz 1759 ff.
- RIEDO CHRISTOF, Der Strafantrag, Basel 2004, S. 28 f.