LAWINFO

VR-Haftung / Haftung des Verwaltungsrats

QR Code

Geltendmachung Aktionärsschaden

Rechtsgebiet:
VR-Haftung / Haftung des Verwaltungsrats
Stichworte:
VR-Haftung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Aktionäre, die ihren direkten Schaden geltend machen wollen, haben einen eigenen materiell-rechtlichen Anspruch.

Die Verteidigungsmittel des potentiell haftenden VR-Mitglieds richten sich gegen diesen Anspruch der direkt geschädigten Aktionäre: 

  • Anwendung ausserhalb und im Konkursverfahren der geschädigten Gesellschaft
  • Einschränkung der Aktionärs-Aktivlegitimation, wenn die geschädigte Gesellschaft selber ebenfalls direkt geschädigt ist (sog. „Biber-Praxis“) (umstritten)
    • Gegenstand der Einschränkung
      • Aktivlegitimation der direkt geschädigten Aktionäre nur dann, wenn das Verhalten des Organs gegen folgende Grundlagen verstösst:
        • aktienrechtliche Regeln, die ausschliesslich dem Aktionärsschutz dienen
        • widerrechtliches Verhalten nach OR 41
        • culpa in contrahendo
    • Ziel der Rechtsprechung
      • Vermeidung eines Wettlaufs zwischen Konkursverwaltung und den geschädigten Aktionären um die Vollstreckung in die haftenden Vermögen der verantwortlichen VR-Mitglieder
    • Auswirkung auf die Verteidigungsmittel des beschuldigten VR-Mitglieds
      • Gegenüber den direkt geschädigten Aktionären sind die Einwendungen und Einreden abgeschnitten
      • Aushebelung der „Biber-Praxis“ und Bewerkstelligung der Zulassung von Einwendungen und Einreden durch folgende Hilfsmittel

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.