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Agenda Abgrenzung vom Kaufvertrag
Abwägung der einzelnen Elemente
- kaufvertragliche Elemente (Eigentumsverschaffung der Ware)
- werkvertragliche Elemente (Montage, Inbetriebsetzung usw.)
Abwägungskriterium
- Wert der Sachlieferung im Verhältnis zum Wert der Arbeitsleistung
- Annahme eines Kaufs mit Montagepflicht:
- Geringe Montagekosten
- Demontagemöglichkeit ohne erheblichen Aufwand
Abwägungsergebnis
- Montage von untergeordnete Bedeutung > reiner Kauf (a.Mg.: KOLLER ALFRED, Berner Kommentar, N 120 zu OR 363)
- Montage und Sachlieferung > Gleichwertigkeit > gemischter Vertrag (Kombination von Kauf- und Werkvertrag)
- Montage von überwiegender Bedeutung
- Sachlieferung als Nebenpflicht
- Sachlieferung völlig unbedeutend
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