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Werkvertrag

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Abwägung Kauf oder Werkvertrag

Rechtsgebiet:
Werkvertrag
Stichworte:
Werkvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Agenda Abgrenzung vom Kaufvertrag

Abwägung der einzelnen Elemente

  • kaufvertragliche Elemente (Eigentumsverschaffung der Ware)
  • werkvertragliche Elemente (Montage, Inbetriebsetzung usw.)

Abwägungskriterium

  • Wert der Sachlieferung im Verhältnis zum Wert der Arbeitsleistung
    • Annahme eines Kaufs mit Montagepflicht:
      • Geringe Montagekosten
      • Demontagemöglichkeit ohne erheblichen Aufwand

Abwägungsergebnis

  • Montage von untergeordnete Bedeutung > reiner Kauf (a.Mg.: KOLLER ALFRED, Berner Kommentar, N 120 zu OR 363)
  • Montage und Sachlieferung > Gleichwertigkeit > gemischter Vertrag (Kombination von Kauf- und Werkvertrag)
  • Montage von überwiegender Bedeutung

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