Agenda Abgrenzung vom Kaufvertrag
- Begriff Kauf
- Abgrenzungsschwierigkeiten Kaufvertrag + Werkvertrag
- Kauf einer künftigen Sache
- Kauf mit Montagepflicht
- Abwägung Kauf oder Werkvertrag
- Unterschiedliche Rechtsfolgen Kaufvertrag + Werkvertrag
Abwägung der einzelnen Elemente
- kaufvertragliche Elemente (Eigentumsverschaffung der Ware)
- werkvertragliche Elemente (Montage, Inbetriebsetzung usw.)
Abwägungskriterium
- Wert der Sachlieferung im Verhältnis zum Wert der Arbeitsleistung
- Annahme eines Kaufs mit Montagepflicht:
- Geringe Montagekosten
- Demontagemöglichkeit ohne erheblichen Aufwand
- Annahme eines Kaufs mit Montagepflicht:
Abwägungsergebnis
- Montage von untergeordnete Bedeutung > reiner Kauf (a.Mg.: KOLLER ALFRED, Berner Kommentar, N 120 zu OR 363)
- Montage und Sachlieferung > Gleichwertigkeit > gemischter Vertrag (Kombination von Kauf- und Werkvertrag)
- Vide auch Werkvertragsähnliche Innominatkontrakte
- Montage von überwiegender Bedeutung
- Sachlieferung als Nebenpflicht
- > Werklieferungsvertrag
- Vide Werklieferungsvertrag
- Sachlieferung völlig unbedeutend
- > Werkvertrag
- Vide auch Bauwerkvertrag
- Sachlieferung als Nebenpflicht
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.